Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 07. Februar 2019, Zl. ***, betreffend Ansuchen um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung gemäß § 13 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, den: BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Den gewerberechtlichen Geschäftsführer trifft gemäß § 39 Abs 1 GewO lediglich ein eingeschränkter Verantwortungsbereich für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes sowie für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (vgl VwSlg 15308 A/1999)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund gemäß § 13 Abs 1 Z 1 lit b GewO ist gemäß § 26 Abs 1 GewO 1994 zu erteilen, wenn die darin genannte Befürchtung – nämlich die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei der Tätigkeit als gewerberechtlich... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 17. April 2018, Zl. ***, betreffend Abweisung des Ansuchens um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 des Verwaltungsgerichtsverfahren... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Erteilung der Nachsicht selbstständig zu beurteilen, ohne hierbei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über die bedingte Strafnachsicht oder den Strafaufschub gebunden ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Bei Ausschluss von der Gewerbeausübung [§ 13 Abs 1 oder 2 GewO] ist für die Entscheidung über die Erteilung der Nachsicht eine Prognoseentscheidung zu treffen, die eine nachvollziehbare hypothetische Beurteilung des zukünftigen Verhaltens einer Person zum Gegenstand hat. Nach der Rechtsprechung des... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: In § 26 Abs 1 GewO ist als Nachsichtsvoraussetzung ua die positive Persönlichkeitswertung vorgesehen. Die zweite – kumulative – Voraussetzung ist, dass nach der Eigenart der strafbaren Handlung die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Die §§ 13 und 26 GewO stehen zueinander in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Sinn und Zweck des § 26 GewO ist es, zu verhindern, dass Bestimmungen, die für den Regelfall richtig sind, auf Ausnahmefälle angewendet, zu widersinnigen Ergebnissen führen (vgl Kreisl, § 26 GewO). Daher dient diese Bestimm... mehr lesen...