Begründung: I. 1. Mit einem auf Art140 B-VG gestützten, beim Verfassungsgerichtshof am 14. August 2002 eingelangten Individualantrag begehrt der Einschreiter die Aufhebung der Wortfolge "und zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden" in §102 Abs1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. 194 idF BGBl. I 111/2002. Mit Erkenntnis vom 12. März 2004 behob der Verfassungsgerichtshof zu G289/02 auf Grund eines Antrages desselben Einschreiters die Wortfolge "im Rahmen de... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAVG §10 Abs3BAO §84 Abs1GewO 1994 §102
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags eines gewerblichen Buchhalters
auf Aufhebung einer Bestimmung der Gewerbeordnung betreffend dessen
mangelnde Vertretungsbefugnis vor Behörden; weiterhin keine
Vertretungsbefugnis auch bei Aufhebung der angefochtenen Bestimmung
mangels Vorliegen einer positiven Regelung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem auf Art140 B-VG gestützten, beim Verfassungsgerichtshof am 9. September 2002 eingelangten Antrag begehrt der Einschreiter die Aufhebung der Wortfolgen "im Rahmen der doppelten Wertgrenzen des §125 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/1998" und "zum Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen), ausgenommen im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung, und" in §102 Abs1 GewO 1994 i... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBAO §125EStG 1988 §4 Abs1, Abs3GewO 1994 §102WirtschaftstreuhandberufsG
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung der Gewerbeordnung 1994 über die
Beschränkung des gewerblichen Buchhalters auf die Vornahme der
Geschäftsbuchhaltung für Betriebe lediglich bis zu einer bestim... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandGewO 1994 §102
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags mangels tauglichen
Prüfungsgegenstandes nach Aufhebung der fraglichen Bestimmungen durch
den Verfassungsgerichtshof
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung von §102 Abs1 erster Satz und Abs4 GewO 1994 idF BGBl I 63/19... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einem auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten, beim Verfassungsgerichtshof am 6. April 2001 eingelangten Antrag begehrt die das Rauchfangkehrerhandwerk ausübende Kommanditgesellschaft, §102 Abs1 erster Satz und Abs4 GewO 1994 idF BGBl. I 63/1997 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, die Erwerbsausübungsfreiheit und das Eigentumsrecht als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. März 2001, G14... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs6StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEG Art45GewO 1994 §102GewO 1994 §108VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Zulässigkeit von Individualanträgen von Personengesellschaften auf
Aufhebung einer gewerberechtlichen Bestimmung bezüglich der
Berechtigung zur Ausübung des Rauchfangkehrerhandwerks; kein
Widerspruch zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gestützt auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG begehren eine Kommanditgesellschaft sowie deren persönlich haftende Gesellschafterin und deren Kommanditistin, §102 Abs1 erster Satz und Abs4 GewO 1994 idF BGBl. I 63/1997 als verfassungswidrig aufzuheben. Dieser Antrag ist hg. zu G14/00 protokolliert. Weiters begehren eine Kommanditgesellschaft, eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft und deren Kommanditisten mit dem zu G56/01 protokollierten, gleichfalls ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandVfGG §62 Abs1GewO 1994 §102GewO 1994 §108 Abs1GewO 1994 §110GewO 1994 §376 Z28
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Feststellung der
Verfassungswidrigkeit bzw Aufhebung von Bestimmungen der
Gewerbeordnung betreffend das Rauchfangkehrergewerbe; keine
Wirksamkeit der bereits außer Kraft getretenen Bestimm... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die drei Antragstellerinnen üben das Rauchfangkehrergewerbe in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Die Konzession hiefür wurde ihnen jeweils vor dem 1. Jänner 1989 erteilt. a) Mit einem mit 11. November 1996 datierten, beim Verfassungsgerichtshof am 13. November 1996 eingelangten, auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Antrag begehren sie, §108 Abs1 erster Satz, §110 letzter Satz und §376 Z28 Abs4 letzter Satz der Gewerbeordnung... mehr lesen...