Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Nach Art 15 Abs 1 der EC?Richtlinie (§ 18 Abs 1 ECG) besteht für Access?Provider und Host?Provider keine allgemeine Überwachungspflicht hinsichtlich der von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Inhalte. Sie dürfen nicht dazu verpflichtet werden, von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Die Anordnung zielgerichteter Überwachungsmaßnahmen der nationalen Behörden und Gerichte ist aber zu... mehr lesen...
Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Unterlassungsanordnungen können sich nicht nur auf den ursprünglichen rechtswidrigen Inhalt, sondern auch auf wortgleiche oder sinngleiche Inhalte beziehen. Sinngleiche Inhalte sind solche, die im Kern dem als rechtswidrig beurteilten Inhalt entsprechen. Die „Kern-Übereinstimmung“ muss sich dabei auf den ersten laienhaften Blick ergeben oder durch technische Mittel (zB eine Filtersoftware) feststellbar sein. Zud... mehr lesen...
Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Einer Unterlassungsanordnung darf grundsätzlich auch weltweite Wirkung zuerkannt werden. Die Schranke für eine weltweite Anordnung besteht darin, dass die nationalen Gerichte im Rahmen ihrer Entscheidung auf die jeweiligen international anerkannten Rechtsgrundsätze Bedacht zu nehmen haben. Bei immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen gilt dies für den Grundsatz der Territorialität. Dieser Grundsatz beschränkt die R... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht auch gegen Vermittler, die einen Beitrag zu einer Rechtsverletzung im Internet leisten. Dazu zählen insbesondere auch Access?Provider. Das Haftungsprivileg nach ECG steht einer Sperranordnung nicht entgegen, wenn der in Anspruch genommene Vermittler in einem vorprozessualen Aufforderungsschreiben üb... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie die Verordnung (EU) Nr 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mo... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Im Sicherungsverfahren ist eine Sperrverfügung gegen einen Access-Provider zulässig, wenn der Anscheinsbeweis gelungen ist, dass die betreffende Seite zur massenweisen Vermittlung illegaler Musikvervielfältigungen mittels indizierter BitTorrent-Dateien beiträgt und die Plattformen deshalb als strukturell rechtsverletzend zu beurteilen ist . ... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: § 81 Abs 1a UrhG bietet keine Grundlage für eine Subsidiarität des Anspruchs gegen einen Vermittler gegenüber dem Anspruch gegen den unmittelbaren Rechtsverletzer. Entscheidungstexte 4 Ob 121/17y Entscheidungstext OGH 24.10.2017 4 Ob 121/17y Veröff: SZ 2017/119 ... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Erlassung einer Sperrverfügung gegen einen Access?Provider ist das nach Art 17 Abs 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) als geistiges Eigentum geschützte Urheberrecht der Rechteinhaber sowie deren Recht auf wirksame Rechtsdurchsetzung (Art 47 GRC) dem Grundrecht der Internetnutzer und Webseitenbe... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Bei der Grundrechtsabwägung sind in einer Gesamtschau neben quantitativen Elementen auch qualitative Kriterien zu berücksichtigen, indem auch der Wesensgehalt der auf der Webseite abrufbaren legalen Informationen in die Abwägung einbezogen wird. Legalen Informationen, die exklusiv über die betreffende Webseite zur Verfügung stehen, muss im Rahmen der ... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Sperranordnungen gemäß Art 8 Abs 3 InfoRL müssen im Einklang mit den Grundrechten stehen und insbesondere die unternehmerische Freiheit von Anbietern von Internetzugangsdiensten wahren. Im Fall der Kollision mehrerer Grundrechte ist auf ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen untereinander sowie gegenüber allgemeinen Grundsätzen des Unionsrecht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Tourismus Gesellschaft mbH betreibt die Website www.l*****-z*****.at. Auf dieser Website ist ein „Gästebuch" eingerichtet, in dem Nutzer persönliche Beiträge und Kommentare direkt und online platzieren können. Im Gästebuch findet sich ein Hinweis der Beklagten darauf, dass die im Gästebuch dargestellten Meinungen nicht zwingend die Ansichten der Beklagten widerspiegeln und sie sich vorbehalte, Einträge, deren Inhalt vom Betreiber der Website als extrem beden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde mit Dekret des Diözesanbischofs S***** vom 1. 6. 1994, das mit Dekret der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" vom 16. 7. 1994 anerkannt wurde, gegründet. Der Beklagte betreibt unter dem Domainnamen "h*****" einen Online-Dienst. Am 26. 4. 1999 wurde auf dessen Website folgender Artikel veröffentlicht: "...'dem jüdischen Triumph Einhalt gebieten': Bischof K***** wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt Wegen 'neonazistischer Betätigungen' ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIECG §16ECG §19
Rechtssatz: Der Provider, der selbst Inhalte zur Verfügung stellt, kann keine Haftungsprivilegien in Anspruch nehmen. Der Unterlassungsanspruch ist daher nach der allgemeinen Bestimmung des § 1330 ABGB und den hiezu entwickelten Rechtsgrundsätzen zu beurteilen (so schon 6 Ob 218/03g). Entscheidungstexte 6 Ob 190/03i Entscheidungstext OGH 19.02.2004 6... mehr lesen...