Norm: EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art14ECG §16
Rechtssatz: Der Betrieb einer Videoplattform fällt in den Anwendungsbereich von Art 14 RL 2000/31/EG sofern der Betreiber keine aktive Rolle spielt, die ihm Kenntnis von den auf seine Plattform hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft. Entscheidungstexte 4 Ob 132/21x Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AEUV Lissabon Art267ECG §16
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Artikel 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektr... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: Der Kläger ersteigerte über die Internetplattform der Beklagten (http://www.e **********.at/) am 13.09.2007 und am 16.09.2007 von dem in Deutschland ansässigen M***** L***** (im Folgenden kurz: Verkäufer), dem Inhaber einer Handelsagentur mit der Firma „M*****-Agentur“, jeweils fünf Stück 100-Gramm-Goldbarren (insgesamt daher 1 kg Gold) um einen Versteigerungspreis von insgesamt EUR 16.161,57. Inkl Spesen von EUR 62,-- und Fahrtkosten von EUR 2... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Tourismus Gesellschaft mbH betreibt die Website www.l*****-z*****.at. Auf dieser Website ist ein „Gästebuch" eingerichtet, in dem Nutzer persönliche Beiträge und Kommentare direkt und online platzieren können. Im Gästebuch findet sich ein Hinweis der Beklagten darauf, dass die im Gästebuch dargestellten Meinungen nicht zwingend die Ansichten der Beklagten widerspiegeln und sie sich vorbehalte, Einträge, deren Inhalt vom Betreiber der Website als extrem beden... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr klagende Partei verpflichtete sich mit vor dem Handelsgericht Wien am 28. Jänner 2002 abgeschlossenem (Teil-)Vergleich dem nunmehrigen Beklagten gegenüber, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, die wörtlichen und/oder sinngemäßen Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, der nunmehrige Beklagte hätte im Zusammenhang mit der Bestellung der KELAG-Aufsichtsräte im Jahr 1999 a) das Kollegium der Landesregierung bewusst irregeführt; b) die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bietet Telefonmehrwertdienstleistungen, Livecamdarbietungen sowie Partnervermittlungen im Internet an. Die Erstbeklagte betreibt einen Internetauftritt, der Telefonkontaktvermittlungen und Partnervermittlungen anbietet. Die Zweitbeklagte speichert als Diensteanbieter die Daten der Erstbeklagten in deren Auftrag (Host-Provider). Für die Zurverfügungstellung von Speicherplatz und für die Domainverwaltung des Internetauftritts der Erstbeklagten hat s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde mit Dekret des Diözesanbischofs S***** vom 1. 6. 1994, das mit Dekret der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" vom 16. 7. 1994 anerkannt wurde, gegründet. Der Beklagte betreibt unter dem Domainnamen "h*****" einen Online-Dienst. Am 26. 4. 1999 wurde auf dessen Website folgender Artikel veröffentlicht: "...'dem jüdischen Triumph Einhalt gebieten': Bischof K***** wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt Wegen 'neonazistischer Betätigungen' ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIECG §16ECG §19
Rechtssatz: Der Provider, der selbst Inhalte zur Verfügung stellt, kann keine Haftungsprivilegien in Anspruch nehmen. Der Unterlassungsanspruch ist daher nach der allgemeinen Bestimmung des § 1330 ABGB und den hiezu entwickelten Rechtsgrundsätzen zu beurteilen (so schon 6 Ob 218/03g). Entscheidungstexte 6 Ob 190/03i Entscheidungstext OGH 19.02.2004 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIECG §16ECG §18MedienG §6 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Betreiber eines Online-Archivs ist technischer Verbreiter der in archivierten Artikeln enthaltenen Tatsachenbehauptungen im Sinn des § 1330 ABGB. Ihm kann aber ebenso wie einem Buchhändler - 6 Ob 119/99i (SZ 72/144) - ein Rechtfertigungsgrund zugutekommen, der einem Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB entgegensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist geschäftsführender Gesellschafter einer Gruppe von Unternehmen, die sich vor allem mit Liegenschaftsgeschäften befassen. Die Erstbeklagte ist im Bereich Werbegraphik-Design und Public Relations-Beratung tätig und betreibt unter anderem die Internetformate “k*****.at”, “p*****.at”, “t*****.at”, “b*****.at”, “r*****.at”, “a*****.at”, “g*****.at”, “m*****.at”, “e*****.at” und “k*****.at”. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbek... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist geschäftsführender Gesellschafter einer Gruppe von Unternehmen, die sich vor allem mit Liegenschaftsgeschäften befassen. Die Erstbeklagte ist im Bereich Werbegraphik-Design und Public Relations-Beratung tätig und betreibt unter anderem die Internetformate "k*****.at", "p*****.at", "t*****.at", "b*****.at", "r*****.at", "a*****.at", "g*****.at", "m*****.at", "e*****.at" und "k*****.at". Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbe... mehr lesen...