Norm
EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art14Rechtssatz
Der Betrieb einer Videoplattform fällt in den Anwendungsbereich von Art 14 RL 2000/31/EG sofern der Betreiber keine aktive Rolle spielt, die ihm Kenntnis von den auf seine Plattform hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133762Im RIS seit
14.10.2021Zuletzt aktualisiert am
14.10.2021