IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Glöckl, LL.M. als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 25. August 2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) inso... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.12.2022 Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs8 Z3 ÄrzteG 1998 §55 ÄrzteG 1998 § 55 heute ÄrzteG 1998 § 55 gültig ab 11.11.1998
Rechtssatz: Das allgemeine Vorbringen, wonach das Tragen von FFP2-Masken schädlich für die... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.12.2022 Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs8 Z3 ÄrzteG 1998 §55 ÄrzteG 1998 § 55 heute ÄrzteG 1998 § 55 gültig ab 11.11.1998
Rechtssatz: Um die Schlüssigkeit eines Gutachtens nachvollziehen zu können, muss der Verfa... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Erkenntnis in gekürzter Ausfertigung gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Maier als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch die B Rechtsanwälte in ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten, pA Magistrat der Stadt St. Pölten vom 30.08.2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Epidemiegesetz 1950 (EpiG), in der öffentlichen mündlichen Verhandlung v... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 22. Juni 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung nach § 40 Abs. 2 iVm § 15 Epidemiegesetz 1950 iwVm § 13 Abs.1 und § 13 Abs.4 Z. 1 4. COVID-19-SchuMaV, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.08.2021 Norm: EpidemieG 1950 §15EpidemieG 1950 §40COVID-19-MaßnahmenG 2020 §1COVID-19-SchutzmaßnahmenV 2020 §18 Abs2ÄrzteG 1998 §55
Rechtssatz: Für die Anwendung der Ausnahmeregelung des § 18 Abs 2 der 4. COVID-19-SchutzmaßnahmenV von der Tragepflicht von Masken ist eine ernsthafte und fachlich fundierte
Begründung: im Hinblick auf die konkreten gesundheitlichen Beschwerden... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.08.2021 Norm: EpidemieG 1950 §15EpidemieG 1950 §40COVID-19-MaßnahmenG 2020 §1COVID-19-SchutzmaßnahmenV 2020 §18 Abs2ÄrzteG 1998 §55
Rechtssatz: Ein ärztliches Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerung, die ein Arzt über den Gesundheitszustand oder funktionelle Einschränkungen einer Person oder andere medizinische Umstände erstellt. Die vom Gesetz gefor... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.08.2021 Norm: EpidemieG 1950 §15EpidemieG 1950 §40COVID-19-MaßnahmenG 2020 §1COVID-19-SchutzmaßnahmenV 2020 §18 Abs2ÄrzteG 1998 §55
Rechtssatz: Der Maßstab des VfGH bei der Bestätigung einer Arbeitsunfähigkeit in Folge einer Krankheit aus Gefälligkeit ist auch bei Gefälligkeitsattesten zu medizinischen Gründen für die Ausnahme von der „Maskenpflicht“ anzuwenden (vgl VfGH B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.08.2021 Norm: EpidemieG 1950 §15EpidemieG 1950 §40COVID-19-MaßnahmenG 2020 §1COVID-19-SchutzmaßnahmenV 2020 §18 Abs2ÄrzteG 1998 §55
Rechtssatz: Entspricht das „Maskenbefreiungsattest“ nicht den Erfordernissen des § 55 ÄrzteG, ist es nicht geeignet, als Bescheinigung iSd § 18 Abs 2 der 4. COVID-19-SchutzmaßnahmenV zu gelten. Schlagworte Gesundh... mehr lesen...