Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.12.2022Rechtssatz
Um die Schlüssigkeit eines Gutachtens nachvollziehen zu können, muss der Verfasser darin klar anführen, auf welchen Tatsachen er seine Stellungnahme gründet und wie er diese ermittelt hat [hier: ärztliches Maskenbefreiungsattest].
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Versammlung; Maskenpflicht; FFP2-Maske; Maskenbefreiung; ärztliches Attest;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2658.002.2022Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023