RS Lvwg 2022/12/5 LVwG-S-2658/002-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

05.12.2022

Rechtssatz

Um die Schlüssigkeit eines Gutachtens nachvollziehen zu können, muss der Verfasser darin klar anführen, auf welchen Tatsachen er seine Stellungnahme gründet und wie er diese ermittelt hat [hier: ärztliches Maskenbefreiungsattest].

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Versammlung; Maskenpflicht; FFP2-Maske; Maskenbefreiung; ärztliches Attest;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2658.002.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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