Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist Zahnärztin. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Wien, Niederösterreich und Burgenland, vom 30. Juni 1999 wurde sie wegen Verstoßes gegen ihre Berufspflichten gemäß §49 Abs1 und 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, des Disziplinarvergehens nach §136 Abs1 Z2 leg. cit. schuldig erkannt und über sie gemäß §139 Abs1 Z2 leg. cit. eine Geldstrafe in Höhe von S 50.000,-- ve... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EMRK Art6 Abs1 / AllgEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litdÄrzteG 1998 §16ÄrzteG 1998 §49ÄrzteG 1998 §136, §137ÄrzteG 1998 §163, §179
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über eine Zahnärztin wegen
Heranziehung v... mehr lesen...