Entscheidungen zu § 113 Abs. 4 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2007/10/23 2004/11/0080

Mit an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Verwaltungsausschuss) gerichtetem Schreiben seines Rechtsvertreters vom 6. März 2003 beantragte der Beschwerdeführer, "die aus den Honorareingängen (seitens) der BVA, VA und KFA von der Ärztekammer für Wien in den Jahren 2000 im Betrag von EUR 825,37, im Jahr 2001 im Betrag von EUR 805,78 und im Jahr 2002 im Betrag von EUR 794,96, insgesamt sohin (vereinnahmten) EUR 2.426,11 meinem Individ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2007

RS Vwgh 2007/10/23 2004/11/0080

Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs1;ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §134 Abs2;ÄrzteG 1998 §134 Abs3;ASVG §344;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2002 §42 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Antrag des Bf an den Verwaltungsausschuss war darauf gerichtet, dass der Verwaltungsausschu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2005/2/21 2004/11/0132

Mit den angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde wurde die Berufung der Beschwerdeführer gegen das Schreiben der Ärztekammer für Tirol vom 16. Juli 2003 als unzulässig zurückgewiesen. In der Begründung: ihrer Entscheidungen führte die belangte Behörde im Wesentlichen (gleichlautend) aus, die beiden Beschwerdeführer hätten mit Schreiben vom 30. August 2003 den Antrag gestellt, die Beiträge zur Grundrente und Ergänzungsrente für die Zeit vom 1. November 1998 bis 31. August 2002 zur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/2/27 2003/11/0088

Der Beschwerdeführer beantragte mit einem an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichteten Schreiben vom 7. September 1989 gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds, weil er und seine Hinterbliebenen auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisses (als Bediensteter der Wiener Gebietskrankenkasse) einen gleichwertigen Anspruch auf Ruhe- (Versorgungs-)Genuss habe. Mit Bescheid des Verwaltungsau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2004

RS Vwgh 2004/2/27 2003/11/0088

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §63 Abs3;AVG §63;AVG §66 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/11/0091 E 27. Februar 2004 2003/11/0090 E 27. Februar 2004 2003/11/0093 E 27. Februar 2004 2003/11/0092 E 27. Februar 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0003 E 24. Septe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/24 2003/11/0003

Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 8. Mai 1989 beim Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (in der Folge: Verwaltungsausschuss) eingelangten Schreiben vom 10. April 1989 gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds, weil er auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisses (als Universitätsassistent) einen gleichwertigen Anspruch auf Ruhe- (Versorgungs-)Genuss habe. Seine Privatpraxis werde er zum ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2003/11/0003

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/05/0041 E 29. August 2000 RS 4 (Hier ohne den letzten Satz; ein solcher verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel liegt auch im Falle des Fehlens einer
Begründung: der Beschwerde nach § 113 Abs. 4 ÄrzteG 1998 vor.) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2003/11/0003

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §63 Abs3;AVG §63;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Auf Grund der im § 113 Abs. 7 ÄrzteG 1998 enthaltenen Anordnung, wonach für das Verfahren vor dem Verwaltungs- und dem Beschwerdeausschuss das AVG anzuwenden ist, gelten für die Erhebung des ordentlichen Recht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

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