Entscheidungsgründe: Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 50, hat dem Erstkläger gemäß § 12 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989 LGBl Nr 18/89) zur Errichtung eines Eigenheimes mit einer Wohnung auf der ihm gehörenden Liegenschaft EZ 923 KG L***** = W*****, H*****steig *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und ***** ein Darlehen im Betrag von S 600.000,-- gewährt und ausbezahlt. Vertragsgemäß wurde im Grundbuch ob der genannten Li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte suchte am 24. 4. 1987 (richtig erstmals am 21. 1. 1987) bei der klagenden Partei ohne Angabe einer Einlagezahl des von ihr zu bebauenden Grundstückes, jedoch unter Angabe einer mit .50 bezeichneten Parzelle um ein Wohnbauförderungsdarlehen für die Errichtung eines Eigenheimes für sich und ihre Familie an. Sie wurde im Zug der Überprüfung diese Ansuchens zur Vorlage eines ihr Eigentumsrecht an dem zu bebauenden Grundstück ausweisenden Grundbuchsauszu... mehr lesen...
Norm: ABGB §861WBFG §24WBFG §25WBFG §26
Rechtssatz: Die Zusicherung ist ein Anbot, mit dem der Förderungsgeber erklärt, unter welchen Bedingungen er sich bereit erklärt, dem Förderungsansuchen des Förderungswerbers zu entsprechen. Entscheidungstexte 7 Ob 513/92 Entscheidungstext OGH 19.03.1992 7 Ob 513/92 Veröff: WBl 1992,261 = SZ 65/45 ... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §25WBFG 1968 §26
Rechtssatz: Die in §§ 25 WBFG genannten Kündigungsgründe sollen unter anderem der Erhaltung der Pfandsache dienen. Darunter kann nur das mit den Förderungsmitteln errichtete Bauwerk verstanden werden, das auf dem die pfandrechtliche Sicherheit bietenden Grundstück des Förderungsnehmers steht. Jede andere Auslegung wäre lebensfremd, zumal das Grundstück durch die Bebauung eines bedeutende Werterhöhung und damit E... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §24WBFG 1968 §25WBFG 1968 §26
Rechtssatz: Der Förderungsvorgang geht in zwei Etappen vor sich, und zwar in jener des Ansuchens und dessen positiver Beantwortung in Form der Zusicherung und in jener der Förderung selbst, im vorliegenden Fall durch eine Darlehensgewährung. Gleich ob man die Darlehenszusicherung durch den Förderungsträger schon als Privatrechtsgeschäft beurteilt oder als Bescheid wertet, stellt der Darlehensvertrag... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 130 KG 62160 Trautmannsdorf. Zu TZ 1410/1976 wurde das Veräußerungsverbot nach dem WBFG 1968 zugunsten des Landes Steiermark (C-LNR 4) und zu TZ 911/1981 wurden auf den Hälfteanteil des Erstverpflichteten zugunsten der Zweitverpflichteten und auf den Hälfteanteil der Zweitverpflichteten zugunsten des Erstverpflichteten je das Belastungs- und Veräußerungsverbot (§ 364 c ABGB) einverleibt (C-LNR 5 und 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §861WBFG 1954 §26
Rechtssatz: Daß der Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag in Ansehung des Minderjährigen als Erwerbers der Eigentumswohnung sowie der zischen diesem und dessen Vater bezüglich der Wohnung geschlossene Fruchtgenußeinräumungsvertrag noch nicht verbüchert werden konnte, weil sich der Tiroler Landeswohnbaufonds, zu dessen Gunsten das Veräußerungsverbot im Sinne des §26 WBFG 1954 im Grundbuch eingetragen ist, bisher m... mehr lesen...
Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2139 KG Haus Nr. 2392, W Nr. 54. Die Anteile des Erstklägers und der Beklagten betragen je ein Viertel, der Anteil des Zweitklägers die Hälfte. Die Beklagte war die Ehefrau des Erstklägers; ihre Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19. April 1973 aus dem überwiegenden Verschulden des Erstklägers geschieden. Die Beklagte erhält derzeit vom Erstkläger keinen Unterhalt und hat auch keinen Exekutionstitel gegen ihn, sie h... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CII14WBFG 1954 §26
Rechtssatz: Dem WBFG 1954 kann nicht entnommen werden, daß der Verkauf eines unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln errichteten Hauses zu einem höheren Entgelt als den aufgebrachten Grundkosten und Baukosten unstatthaft wäre. § 26 WBFG 1954 normiert als Grund zur Verweigerung der Löschung des Veräußerungsverbotes nicht die Veräußerung zu einem Kaufpreis, der allenfalls auf die gestiegenen Bodenkosten und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2EO §133Stmk WFG 1993 §53WBFG 1954 §26
Rechtssatz: Das Veräußerungsverbot nach § 26 WBFG 1954 verhindert seinem ausdrücklichen Wortlaut nach nur Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die ohne schriftliche Zustimmung des Landes abgeschlossen werden, nicht aber Exekutionsmaßnahmen. Entscheidungstexte 3 Ob 75/63 Entscheidungstext OGH 02.10.1963 3 Ob 75/63 RZ 1963,214 = Im... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten gehörigen 7110/19.680 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum) der EZ. 626/KG U. D., obwohl auf diesem Grundstück das Veräußerungsverbot nach § 26 (1) Wohnbauförderungsgesetz (WBFGes.) 1954 einverleibt ist. Infolge Rekurses der Stadt Wien wies das Rekursgericht den Antrag auf Zwangsversteigerung ab. Es führte aus, daß das Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB., wenn es im Grundbuch eingetragen ist, auch gegenüb... mehr lesen...