RS OGH 1983/10/4 5Ob51/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1983
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Norm

ABGB §861
WBFG 1954 §26

Rechtssatz

Daß der Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag in Ansehung des Minderjährigen als Erwerbers der Eigentumswohnung sowie der zischen diesem und dessen Vater bezüglich der Wohnung geschlossene Fruchtgenußeinräumungsvertrag noch nicht verbüchert werden konnte, weil sich der Tiroler Landeswohnbaufonds, zu dessen Gunsten das Veräußerungsverbot im Sinne des §26 WBFG 1954 im Grundbuch eingetragen ist, bisher mit der Veräußerung an einen Minderjährigen nicht einverstanden erklärte, ist auf die schuldrechtliche Bindung der Vertragsteile an die in Rede stehenden Verträge ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 51/83
    Entscheidungstext OGH 04.10.1983 5 Ob 51/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038359

Dokumentnummer

JJR_19831004_OGH0002_0050OB00051_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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