Norm
ABGB §861Rechtssatz
Daß der Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag in Ansehung des Minderjährigen als Erwerbers der Eigentumswohnung sowie der zischen diesem und dessen Vater bezüglich der Wohnung geschlossene Fruchtgenußeinräumungsvertrag noch nicht verbüchert werden konnte, weil sich der Tiroler Landeswohnbaufonds, zu dessen Gunsten das Veräußerungsverbot im Sinne des §26 WBFG 1954 im Grundbuch eingetragen ist, bisher mit der Veräußerung an einen Minderjährigen nicht einverstanden erklärte, ist auf die schuldrechtliche Bindung der Vertragsteile an die in Rede stehenden Verträge ohne Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038359Dokumentnummer
JJR_19831004_OGH0002_0050OB00051_8300000_001