Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;
Rechtssatz: Um Vollstreckungsmaßnahmen als unzulässig anzusehen, reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden und auf Berufungen hinzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdeergänzung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloss am 2. September 1997 über ein von ihm gemietetes Geschäftslokal (Magazin samt Lager bzw. Büro) für die Dauer von fünf Jahren mit einer GmbH einen Untermietvertrag. Die Vertragsurkunde wurde von beiden Teilen unterzeichnet und dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz:... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;AbgEO §80;BAO §20;BAO §6 Abs1;EO §290;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Vorschreibung an einen der Gesamtschuldner ist auch dann begründet, wenn die Einhebung beim anderen Gesamtschuldner zumindest mit großen Schwier... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
Auf Grund eines Rückstandsausweises vom 9. Dezember 1985 betreffend Abgaben im Ausmaß von insgesamt S 833.527,50 erließ das Finanzamt einen Vollstreckungsauftrag. In seinem Rechenschaftsbericht über die am 11. März 1986 vorgenommene Vollstreckungshandlung hielt der Vollstrecker fest, daß er in der Wohnung niemanden angetroffen habe. Mit Bescheid vom 14. März 1986 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 26 AbgEO eine Pfändungsgebühr in Höhe von S 8.335,-- sowie Postspesen in Höhe von S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §21;AbgEO §27;AbgEO §53;AbgEO §65;AbgEO §75;AbgEO §80;AbgEO §86;AbgEO §86a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 6/1991 S 406;
ÖStZB 1991, 402;
Rechtssatz: Der Abgabenschuldner hat keinen Rechtsanspruch darauf, welche von mehreren zulässigen Vollstreckungsm... mehr lesen...