RS Vwgh 1990/11/14 87/13/0012

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §21;
AbgEO §27;
AbgEO §53;
AbgEO §65;
AbgEO §75;
AbgEO §80;
AbgEO §86;
AbgEO §86a;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/13/0013 Besprechung in: AnwBl 6/1991 S 406; ÖStZB 1991, 402;

Rechtssatz

Der Abgabenschuldner hat keinen Rechtsanspruch darauf, welche von mehreren zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen die Vollstreckungsbehörde ergreift.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130012.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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