Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Auf Grund von Abgabenschulden in Höhe von EUR 18.055,44, zu welchen die Beschwerdeführerin gemäß § 11 BAO zur Haftung herangezogen worden ist, pfändete das Finanzamt mit Bescheid vom 4. August 2003 die Geldforderungen der Beschwerdeführerin gegenüber der H-GmbH (aus einem Dienstverhältnis); zugleich wurde die Überweisung dieser Geldforderungen verfügt. Die... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;
Rechtssatz: Um Vollstreckungsmaßnahmen als unzulässig anzusehen, reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden und auf Berufungen hinzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. November 1996 pfändete das Finanzamt die der Abgabenschuldnerin, E. GmbH, gegen den Beschwerdeführer zustehende Forderung auf Einzahlung der Stammeinlage. Gegen den Beschwerdeführer wurde gleichzeitig der Bescheid (Aufforderung zur Drittschuldnererklärung) vom 27. November 1996 und gegen die Abgabenschuldnerin mit diesem Tag ein Verfügungsverbot erlassen. Die ergangenen Bescheide wurden rechtskräftig. Mit Bescheid (Überweisung zur Einziehung) vom 10. Dezember 1998... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs4;AbgEO §71;
Rechtssatz: Der Rechtsschutz des Drittschuldners ist in jeder Phase der Vollstreckung auf Geldforderungen gewahrt. Gegen den Pfändungsbescheid steht ihm das Rechtsmittel gemäß § 65 Abs 4 AbgEO zu. Die Überweisung an sich beeinträchtigt seine Rechtsposition nicht. Im Falle der Einziehung der überwiesenen Forderung durch den Abgabe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde am 17. Februar 1993 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in der Höhe von S 12,462.000,-- (Einkommensteuer 1981 bis 1988) ein Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO erlassen. Mit Bescheiden des Finanzamtes je vom 5. März 1993 wurden die dem Beschwerdeführer angeblich gegenüber der A-GmbH und einer Pensionsversicherungsanstalt zustehenden Forderungen gepfändet. Urschrift und Ausfertigungen der Bescheide wurden unter Verwendung eines Vordruckes (EV 55) her... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §71;AbgEO §78 Abs1;BAO §226;BAO §229;BAO §232;BAO §233 Abs1;
Rechtssatz: Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung iSd §§ 71 ff AbgEO hat im Sicherungsverfahren nicht stattzufinden. Umfaßt der angefochtene Bescheid einen normativen Ausspruch... mehr lesen...