Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen dem Einspruch wegen Rechtsverletzung gemäß § 106 Abs 1 StVO einerseits und den Beschwerden gemäß § 88 SPG andererseits erfolgt nach der Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Sicherheitsorgane eingeschritten sind. Für die Abgrenzung ist von Bedeutung, dass das Strafprozessrecht als das Recht der Aufklärung und Aburteilung von Straftaten und das Sicherheitspolizeirecht als das Recht der Verhinderung künftiger Taten und der Abwehr drohender Schäden verstande... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 04. Mai 2007 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Beschwerdeführer österreichischer Staatsangehöriger sei und seit vier Jahren das in G etablierte Restaurant O betreibt. Am 25. März 2007 hätten sich um ca 19.30 Uhr drei Polizeibeamte zum Lokal begeben, wobei zwei Beamte das Lokal betraten und die anwesende Zeugin S fragten, ob das Restaurant einen weiteren Ausgang besitze. Der Zeugin wurde mitgeteilt, dass nach einem Verdächtigen gesucht werde, der mit ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Hausdurchsuchung im Sinne des § 33 bzw § 39 Abs 3 Z 2 SPG war aus einer ex ante Betrachtung zu beurteilen, ob das Organ der Sicherheitsbehörde zum Zeitpunkt des Einschreitens "aufgrund bestimmter Tatsachen" annehmen durfte, die Räume des vom schwarzafrikanischen Beschwerdeführer geführten Lokals zur Suche nach einem Menschen betreten zu können, von dem ein gefährlicher Angriff ausgeht. Der Beamte hatte dieses Lokal aus folgenden Gründen durchsuchen lassen: die Fluchtric... mehr lesen...
Rechtssatz: Der als ?Zeugeneinvernahme? bezeichnete Verwaltungsakt besteht (und erschöpft sich) in der Befragung einer Person, um von ihr Auskünfte betreffend allenfalls strafrechtlich relevante Tatsachen zu erhalten. Dieser Vorgang stellt nach seinem Zweck und Inhalt (?naturgemäß?) keine Maßnahme dar, die in Ausübung von Befehls- oder Zwangsgewalt erfolgt. Auch hier ist in keiner Weise die Anwendung von Gewalt (physischer Zwang) oder eine normative Anordnung (Befehl mit unverzüglichem Be... mehr lesen...
Am 3.12.2004 langte eine Maßnahmenbeschwerde von Frau M. W. vom 2.12.2004 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. Ihrer Maßnahmenbeschwerde legte die Beschwerdeführerin zugrunde, dass am 25.11.2004 um ca 17.30 Uhr ein Herr in Zivil und ohne sich als Sicherheitsbeamter zu erkennen zu geben, zur Wohnungstür der Beschwerdeführerin in der XY, die sie gemietet habe, kam und geläutet habe. Nachdem sie die Türe geöffnet habe, habe er sich erkundigt, was es koste. Die Beschwerdeführerin h... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Aufforderung der Amtsärztin, den Beschwerdeführer zur Klärung der Frage, ob Suizidgefahr vorliege, zur Bezirkshauptmannschaft vorzuführen, handelt es sich um keine Bescheinigung iSd § 9 Abs. 1 zweiter Satz UbG, sondern nur um eine Weisung. Konnten die einschreitenden Gendarmeriebeamten aus besonderen Gründen die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschwerdeführers iSd § 9 Abs. 1 erster Satz UbG nicht vertretbar annehmen, zumal diese beim Beschwerdeführer aus des... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6.5.2004 erhob Frau V. H. eine Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG gegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Verbindung mit § 88 Abs 2 SPG. In dieser Beschwerde wurde vorgebracht, sie sei aufgrund einer mündlichen Ladung am 25.3.2004 am Gendarmerieposten Telfs vernommen worden. Diese Einvernahme sei federführend durch einen männlichen der Beschwerdeführerin namentlich nicht bekannten Gendarmeriebeamten sowie einer weibliche... mehr lesen...
In der gegenständlichen Angelegenheit brachte 1) F. G. und 2) K. G., beide vertreten durch Dr. C. O., Rechtsanwalt in XY, eine Maßnahmenbeschwerde ein, in der sie folgendes ausführten: ?Sachverhalt Am 12.7.2002,um 9.00 Uhr, wurden durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmerieposten Kematen die Kennzeichentafeln mit der Nummer XY sowie der Zulassungsschein des im Eigentum des Erstbeschwerdeführers Herrn F. G., stehenden Fahrzeuges abmontiert und eingezogen, ohne dass dieser Maßnahme ein ... mehr lesen...
Am 13.3.2001 brachten die beiden Beschwerdeführer folgende Maßnahmenbeschwerde ein: ?Gegen die gegenüber den Beschwerdeführern am 31.1.2001 gesetzten sicherheitspolizeilichen Maßnahmen 1) der unrichtigen und ungenügenden Rechtsbelehrung anlässlich der niederschriftlichen Vernehmung am Gendarmerieposten L. durch den Gendarmeriebeamten S. 2) der erkennungsdienstlichen Behandlung erheben die Beschwerdeführer innerhalb offener Frist die Maßnahmenbeschwerde gemäß § 88 Abs 1 und 2 Sicherheitsp... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte durch seinen rechtsfreundlich ausgewiesenen Vertreter am 13.10.1995, eingelangt beim unabhängigen Verwaltungssenat am 13.10.1995, Beschwerde ein, die wie folgt begründet ist: "A. Sachverhalt: Der Bf saß am 01.09.1995, etwa 22.15 Uhr, mit zwei jungen Männern in seinem PKW mit dem Kennzeichen W-68, den er gegenüber der Station K-gasse der U-Bahn-Linie U4 neben dem Marktamt des N abgestellt hatte. Die drei Personen unterhielten sich miteinander. Plö... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Freiheitsentziehung im Sinn des PersFrSchG und der MRK umfaßt sowohl die Verhaftung (Festnahme) als auch die Anhaltung; die Verhaftung ist ein einmaliges Ereignis (Eintritt einer Freiheitsbeschränkung), der vom Willensakt eines Organs getragen wird. Dagegen stellt die Anhaltung die Fortdauer, die Aufrechterhaltung des einmal eingetretenen Zustands der Festgenommenheit dar; auch dieses Verhalten eines Organs muß von dessen Willen getragen sein. Damit müssen nach Klaus Zeleny... mehr lesen...
Begründung: I.) Die Beschwerdeführerin brachte am 16.11.1995 durch ihren ausgewiesenen Vertreter eine Beschwerde zu den fünf im
Spruch: genannten Beschwerdepunkten anläßlich der am 4.10.1995 gegen 22.00 Uhr durchgeführten Amtshandlung von vier Sicherheitswachebeamten ein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, daß die SWB "das Lokal durchsuchten" und bei den anwesenden Gästen Personenkontrollen inklusive Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung durchführten. Der im Lokal anwesende rechts... mehr lesen...
Beachte bestätigt vom VwGH Zl 96/01/0609 vom 24.6.1998 Rechtssatz: Eine jur Person kann keine Verletzung von Rechten geltend machen, welche natürlichen Personen vorbehalten ist. mehr lesen...