Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid der Bildungsdirektion Oberösterreich vom 23.05.2019, Zl. XXXX , wurden aufgrund des Antrags vom 14.05.2019 gem. § 53 Abs. 2 lit. h PG 1965 iVm § 56 Abs. 3b PG 1965 10 Monate und 16 Tage nachträglich als Ruhegenussvordienstzeit angerechnet, sodass das Ausmaß der angerechneten Ruhegenussvordienstzeit nunmehr 14 Jahre und 5 Monate betrage. Es wurde dem Beschwerdeführer ein besonderer Pensionsbeitrag von € 12.536,35 vorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensganges wird auf die Entscheidung des VwGH vom 08.03.2018, Zl. Ro 2017/12/0008, sowie vom 19.02.2020, Ro 2019/12/0002, verwiesen. Mit letzterer wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes 30. November 2018, W228 2122190- 1/25E, neuerlich wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde. Begründend wurde vom VwGH mit näheren Details ausgeführt, dass die schon mehr als fünf Jahre vor dem Zeitpunk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensganges wird auf die Entscheidung des VwGH vom 08.03.2018, Zl. Ro 2017/12/0008, verwiesen, mit dem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2017, Zl. W228 2122190-1/11E, betreffend die Absätze 2 und 3 des Spruchpunktes A) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde. Begründend wurde vom VwGH mit näheren Details ausgeführt, dass hinsichtlich der Anhebung des besonderen Pensionsbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.2.2016, Zl 4479.080759/0157-LPers/2016, wurden Frau XXXX (in der Folge BF) für den Zeitraum beginnend mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres (8.7.1977) bis zum Beginn ihrer ruhegenussfähigen Bundesdienstzeit (1.10.2000) unter Auflistung der berücksichtigten Zeiträume mit ihren entsprechenden Dienstgebern und der Art ihrer Tätigkeit 19 Jahre und ein Monat an Ruhegenussvordienstzeiten für ihre ruhegenussfähige Bundesdi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.9.2016, GZ XXXX verfasste der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden: belangte Behörde), folgenden Bescheidspruch: "Mit Bescheid des Kommandos Einsatzunterstützung (KdoEU) vom 16.2.2010, GZ XXXX , wurde Ihnen ein besonderer Pensionsbeitrag gemäß §56 PG 1965 in Verbindung mit §236b BDG 1979 in der Höhe von € 7.603,74 vorgeschrieben. Mit der amtswegigen Aufhebung dieses Bescheides (GZ XXXX vom 01.07.2016 de... mehr lesen...