Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe laut Feststellung eines beeideten Aufsichtsorgans am 09.02.2007 in der Zeit von 16.35 Uhr bis 17.04 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Graz neben dem Haus Schießstattgasse 73 ohne Automatenparkschein geparkt, obwohl sie verpflichtet gewesen wäre, die Parkgebühr bei Beginn des Parkens des Kraftfahrzeuges mit eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatort eines Parkgebührendeliktes ist mit "neben dem Haus S. Gasse 73" nicht zutreffend umschrieben, wenn das Fahrzeug ca 50 Meter vom erwähnten Objekt entfernt abgestellt war. So wird der Begriff "neben" im Duden mit "unmittelbar an der Seite" oder "dicht bei" definiert. Auch der Umstand, wonach sich zwischen dem abgestellten Fahrzeug und dem angeführten Haus ein anderer Straßenzug befand, macht erkennbar, dass die tatörtliche Umschreibung "neben dem Haus S. Gasse 73" zu e... mehr lesen...
Rechtssatz: Das gegenständliche Vergabeverfahren wurde nach Inkrafttreten des BVergG 2006 eingeleitet und unterliegt daher materiellrechtlich den Vorschriften des BVergG 2006. Die Marktgemeinde H ist öffentliche Auftraggeberin iSd Art.14b Abs.2 Z2 lit.a B-VG. Dies hat zur Folge, dass gemäß Art.14b Abs.3 B-VG die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Nachprüfung der Vergabe von Aufträgen durch Gemeinden Landessache ist. Die Bestimmung des 4. Teils des BVergG 2006 (Rechtssc... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 36 Abs 1 Z 1 und § 48 Abs 1 FrG 1997 iVm § 37 sowie § 39 Abs 1 FrG gegen den Beschwerdeführer ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot und schloss gleichzeitig gemäß § 45 Abs 4 FrG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen den Aufenthaltsverbotsbescheid aus. Weiters wurde gemäß § 48 Abs 3 FrG die Erteilung eines Durchsetzungsaufschubes abgelehnt und ausgesprochen, dass der Beschw... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt. VwGH vom 06.04.2005, Zl.: 2005/04/0035-0036-3 Rechtssatz: Das Land Oberösterreich ist öffentlicher Auftraggeber. Der Auftragswert der gegenständlichen Ausschreibung überschreitet nicht den Schwellenwert von mindestens 5 Mio. Euro bei Bauaufträgen im Sinn des § 9 Abs.1 Z3 Bundesvergabegesetz - BVergG. Die gegenständliche Vergabe unterliegt dem Oö. Vergabenachprüfungsgesetz, es sind daher die gesetzlichen Bestimmungen f... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Aufforderung der Amtsärztin, den Beschwerdeführer zur Klärung der Frage, ob Suizidgefahr vorliege, zur Bezirkshauptmannschaft vorzuführen, handelt es sich um keine Bescheinigung iSd § 9 Abs. 1 zweiter Satz UbG, sondern nur um eine Weisung. Konnten die einschreitenden Gendarmeriebeamten aus besonderen Gründen die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschwerdeführers iSd § 9 Abs. 1 erster Satz UbG nicht vertretbar annehmen, zumal diese beim Beschwerdeführer aus des... mehr lesen...
Rechtssatz: Darüber hinaus ist die Ausschreibung auch wie oben ausgeführt, auch deswegen zu widerrufen, weil die objektiv nachvollziehbare Ermittlung eines Bestbieters im konkreten Fall nicht möglich ist. Dieser Mangel der Ausschreibung ist auch nicht etwa durch den Ablauf der diesbezüglichen Anfechtungsfrist für die Ausschreibung gemäß § 9 Z 1 lit a VNPG geheilt. Grundsätzlich gibt es keine ausdrückliche Bestimmung im Bgld VNPG (ebenso wenig wie im BVergG 2002), wonach rechtswidrige Aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem VwGH-Beschluss, mit dem der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Asylantrages und dem Ausspruch der Ausweisung die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, wurde ausdrücklich auch ausgesprochen, "dass der beschwerdeführenden Partei die Rechtsstellung zukommt, die sie als Asylwerber vor Erlassung des angefochtenen Bescheides hatte". Kam dem Bf auch vor rechtskräftiger Zurückweisung und Ausweisung gemäß § 19 AsylG keine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zu, so war aber... mehr lesen...