Begründung: Über Antrag der Klägerin hat das Prozessgericht nach dem Wortlaut der vorliegenden Beschlussausfertigung unter anderem beschlossen: „2. Hinsichtlich der Klage wird, ob den nunmehr der A*****GmbH eigentümlichen 698/1800 Anteilen (B-LNR. 10) und 59/1800 Anteilen (B-LNR. 24) als Rechtsnachfolger der beklagten Partei hinsichtlich B-LNR. 10 und B-LNR. 24, sowie die nunmehr der Mag. N***** C***** eigentümlichen 99/1800 Anteilen (B-LNR. 30) als Rechtsnachfolger der beklagten ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Thalgau vom 25. Jänner 2008, GZ 5 E 219/08a-2, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von 392.679,01 EUR sA die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf der Liegenschaft EZ 95, *****, als Haupteinlage und auf EZ 712, *****, als Nebeneinlage bewilligt. Um den Vollzug ob der genannten Nebeneinlage wurde das Bezirksgericht Salzburg ersucht. Dieses ordnete den Vollzug der Exekutionsbewilligung ob der Li... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 288 und zu 2/10-Anteilen Eigentümerin der EZ 232, beide Grundbuch *****. Unter Vorlage einer besonderen Vollmacht nach § 77 Abs 1 GBG beantragte Roswitha O***** für die bezeichneten Liegenschaften (bzw Teile) die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung. Dies unter Anschluss einer notariellen Beglaubigung ihrer Unterschrift. Der Beglaubigungsvermerk enthält das Geburtsdatum der Roswitha O***** nicht. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten aufgrund des Einantwortungsbeschlusses vom 21. 6. 2006, der Ergebnisse der Verlassenschaftsabhandlung, insbesondere eines Erbenübereinkommens vom 28. 4. 2006, sowie weiterer Urkunden unter anderem die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wohnrechts im Sinne und im Umfang des Protokolls vom 28. 4. 2006 für Maria Anna H***** auf der Liegenschaft EZ *****. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, dass im zitierten Protokoll das ... mehr lesen...
Begründung: Der Bund und das Land Oberösterreich führen gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von Geldbeträgen in der Höhe zwischen 400 und 1.100 EUR (zusammen 4.600 EUR) s.A. Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf den Hälfteanteilen des Verpflichteten an zwei Liegenschaften. Beim Grundbuchsgericht der Nebeneinlage, welches das Exekutionsgericht um Vollzug ersucht hatte, hatte der Verpflichtete Rekurs gegen Anordnung des Vollzugs (ON 19) eines Beschlusses des Ex... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2AußStrG 2005 §45 IC1AußStrG 2005 §62 A2GBG §94 Abs2 GGBG §122 AGBG §126
Rechtssatz: Wird bei einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nur die Vollzugsanordnung des vom Bewilligungsgericht verschiedenen Grundbuchsgerichts angefochten, richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach dem GBG, weil es nur um den Vollzug der Pfandrechtseintragung und nicht um die Exekution selbst geht. Als Rekursgründe kommen nur solche in Betracht, die... mehr lesen...
Begründung: Ob der im Eigentum der Gemeinschuldnerin R***** GesmbH gestandenen Liegenschaft EZ ***** war sub C-LNR 12 a die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gemäß Pkt II des Dienstbarkeitsvertrags vom 24. 4. 2001 hinsichtlich des Grundstücks 95/7 für das Grundstück 95/59 aus der im Eigentum der Gertrud H***** stehenden EZ ***** einverleibt. Ob der im Eigentum der Gemeinschuldnerin R***** GesmbH gestandenen Liegenschaft EZ ***** war sub C-LNR 12 a die Dienstbarkeit des Gehens ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin T***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Manfred Meyndt, Rechtsanwalt in Linz, wegen Löschung von Klagsanmerkungen, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin, gegen den Beschluss de... mehr lesen...
Begründung: Zu 22 E 139/03h bewilligte das Bezirksgericht Döbling zugunsten der Dr. Christa A. H***** die Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von EUR 116.276,53 sA. gegen Isolde E***** auf deren 380/2000 Anteilen an der Liegenschaft ***** in *****. Zu TZ 5441/2003 wurde die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt. Für die Forderungen der Dr. Christa A. H***** sind neben diesen exekutiven Befriedigungsrechten keine Pfandrechte an der bezeichneten Li... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** R*****, auf dem das Wohnhaus F*****weg *****, ***** R***** errichtet ist. Aufgrund des Übergabsvertrags, der zwischen den Antragstellern am 30. 10. 1998 abgeschlossen wurde, begehren sie die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und die Einverleibung der Dienstbarkeit der Wohnung gemäß Punkt II des Übergabsvertrags für den Erstantragsteller. Aufgrund des Üb... mehr lesen...
Begründung: In der EZ ***** Grundbuch ***** bewilligte das Erstgericht ob den je 445/232174 Anteilen des Johann P*****, B-LNR 340, und der Berta P*****, B-LNR 341, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung 236 verbunden ist, nachstehende Eintragung: Aufgrund der Amtsurkunde vom 20. 3. 1999, 5 A 24/98a-8, sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 1. 7. 1998 wird einverleibt: a) das Eigentumsrecht für Renate P***** unter Zusammenziehung dieser Anteile zu 890/232174 Anteilen; b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichtes ist in § 94 GBG eindeutig umschrieben (SZ 21/51 ua). Beim Vollzug einer von einem anderen Gericht bewilligten Grundbuchseintragung hat es sich nach ständiger Rechtsprechung auf die Prüfung zu beschränken, ob sich aus dem Grundbuchsstand Eintragungshindernisse ergeben (RIS-Justiz RS0001316; vgl auch NZ 1986, 293/81 mit Anm von Hofmeister). Derartige Eintragungshindernisse liegen ... mehr lesen...
Norm: EO §18EO §87. EO §88 Abs2GBG §94 Abs2 G
Rechtssatz: Wenn das Buchgericht über einen Exekutionsantrag entscheidet, hat es bereits bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu untersuchen, ob dem Begehren ein bücherliches Hindernis entgegensteht. Entscheidungstexte 3 Ob 56/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 56/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §87GBG §94 Abs2 GGBG §102
Rechtssatz: Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Grundbuchsgericht, so hat es die Frage der Zulässigkeit der Pfandrechtseinverleibung im Hinblick auf den Buchstand nicht weiter zu untersuchen. Ob die Eintragung mit Rücksicht auf den Buchstand zulässig ist, hat vielmehr das Buchgericht zu entscheiden, und allenfalls den Vollzug abzulehnen, wenn ihm etwa ein bücherliches Hindernis entgegensteht. ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Nach dem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 8. Juli 1985, 2 Cg 42/85-12, hat der nunmehrige Verpflichtete der nunmehrigen betreibenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution in seine 73/12645-Anteile der Liegenschaft EZ 2371 Grundbuch Eisenstadt, mit denen Wohnungseigentum (hinsichtlich der Wohnung Stiege 6 Tür 11) untrennbar verbunden ist, 246.508,-- S samt 12,5 % Zinsen seit 5. März 1983, die Kosten des Versäumu... mehr lesen...
Norm: EO §37 PGBG §94 Abs2 GGBG §102Staatsvertrag von Wien betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich - StV 1955 Art22
Rechtssatz: Das Exekutions- und Grundbuchsgericht hat sich beim Vollzug einer bewilligten Einverleibung (zwangsweise Pfandrechtsbegründung) auf die Prüfung zu beschränken, ob auf Grund des Grundbuchstandes die bewilligte Einverleibung durchzuführen ist; die Frage des Eigentumsüberganges au... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs2 G
Rechtssatz: Eine vom Abhandlungsgericht "ungeachtet bestehender Beschränkungen durch fideikommissarische Substitution" angeordnete Eigentumseinverleibung ist vom Grundbuchsgericht abzulehnen, wenn solche Beschränkungen tatsächlich aus dem Grundbuch ersichtlich sind. Entscheidungstexte 1 Ob 99/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 1 Ob 99/52 ... mehr lesen...