RS OGH 2008/8/26 5Ob138/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.2008
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Norm

ABGB §1095
GBG §3
GBG §9
WEG 2002 §4

Rechtssatz

Bei nachträglicher Begründung von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach § 4 WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 138/08t
    Entscheidungstext OGH 26.08.2008 5 Ob 138/08t
    Beisatz: Hier: Die anfänglich zu Recht auf der ganzen Liegenschaft erfolgte, jetzt aber materiellrechtlich unrichtige Eintragung des Bestandrechts auf sämtlichen Mindestanteilen (auch jenen des Klägers) berechtigt den Kläger, auf Einwilligung des Beklagten in die Löschung zu klagen (unechte Löschungsklage). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124153

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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