Begründung: Mit Beschluss vom 5. 3. 2010 hat das Erstgericht zu TZ 1032/10 das Begehren der Antragstellerin, diverse Zu- und Abschreibungen aufgrund eines Teilungsplans und anderer Urkunden vom Gutsbestand der EZ 529 GB ***** und Zuschreibung zur EZ 4 ua Grundbuchshandlungen vorzunehmen, abgewiesen. Gemäß § 10 Abs 1 NÖ BauO 1996 seien Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland vor ihrer Durchführung im Grundbuch der Baubehörde anzuzeigen. Gemäß § 10 Abs 5 leg cit habe die Baubehör... mehr lesen...
Begründung: Ein mit dem verfahrensgegenständlichen identes Gesuch der Antragstellerin war vom Erstgericht bereits mit Beschluss vom 26. 8. 1998 abgewiesen worden. Begründet war die Abweisung vom Erstgericht damit worden, daß die nach den §§ 7 Abs 2 und 25 VlbgGVG vorgelegte bestätigende Erklärung untauglich sei, weil sie ein falsches Objekt betreffe. Ein weiterer Abweisungsgrund sei darin gelegen, dass der Antragstellerin die Legitimation für das Teilungsbegehren fehle. Darüber h... mehr lesen...
Begründung: Herzog P***** J***** ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 16 Grundbuch *****. Er schloss als Dienstbarkeitsgeber - vertreten durch den mit der am 21. 2. 2003 ausgestellten Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Dipl.-Ing. Stefan S***** - mit der antragstellenden Marktgemeinde M***** als Dienstbarkeitsnehmerin den Dienstbarkeitsbestellungs- und Auflösungsvertrag vom 29. 7./2. 8. 2005. Der Liegenschaftseigentümer räumte der Marktgemeinde in Vertragspunkt III. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2285 bestehend aus den Grundstücken 1406/1, 1408/1 und 1409 Grundbuch *****. Jörg Mario S***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 2456 Grundbuch ***** bestehend aus dem Grundstück 1406/19. Die Antragstellerin begehrt ob der EZ 2456 die Einverleibung der Dienstbarkeit des Parkens laut Urteil GZ 39 Cg 22/03i-14 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz in Verbindung mit der Vereinbarung vom 7. 11. 1980, Punkt X... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 11. Juni 2008 eingebrachten Grundbuchsgesuch unter Vorlage einer Vermessungsurkunde (die die Bestätigung der Gemeinde G***** vom 30. April 2008 [gemäß § 4 Abs 1 lit b K-GTG 1985] trägt, der gegenständliche Teilungsplan stimme mit dem „rechtskräftigen Genehmigungsbescheid" vom 30. April 2008 überein), eines Tauschvertrags, von Zustimmungserklärungen, eines Bescheids des Vermessungsamts, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehrt die Antragstellerin als Legatarin nach dem verstorbenen bücherlichen Eigentümer der Liegenschaft EZ 438 Grundbuch ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts auf dieser Liegenschaft. Zur Anspruchsbegründung legte sie eine Amtsbestätigung des Bezirksgerichts Bregenz vom 23. 4. 2008 mit Rechtskraftbestätigung vor, welchem Beschluss allerdings nicht zu entnehmen war, auf welcher Liegenschaft die Di... mehr lesen...
Norm: ERV 2006 §11 Abs1aGBG §87GBG §94 Abs1 Z4 EGOG §89c Abs5
Rechtssatz: Die seit 1. 1. 2008 geltende Vorschrift des § 89c Abs 5 GOG ist im Hinblick auf die Regelung des § 11 Abs 1a Satz 2 ERV 2006 derzeit noch eine reine Ordnungsvorschrift; es besteht daher kein Grund für die Abweisung eines Eintragungsgesuchs, wenn es samt Beilagen nicht in elektronischer Form eingebracht, sondern direkt bei Gericht überreicht wird. Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu welcher u.a. die das Grundstück Nr 465/7 gehört; ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 26 a u.a. hinsichtlich Grundstück Nr 465/7 die „Dienstbarkeit einer elektrischen Leitung gem § 1 Vereinbarung 1966-02-22 für Stadt Wien (Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke)" einverleibt. Der Erstantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu welcher u.a. die das Grundstü... mehr lesen...
Begründung: In der Einlage EZ ***** ist zu TZ 1231/98 auf Grund des Kaufvertrages vom 30. 8. 1995/5. 9. 1995/30. 1. 1996 im Rang TZ 1374/97 bei den 125/1913 Anteilen der U. F***** Gesellschaft mbH, mit denen das Wohnungseigentum an Reihenhaus 5 untrennbar verbunden ist (B-LNr 8), das Eigentumsrecht für den nunmehrigen Antragsteller vorgemerkt. Dem seinerzeitigen Grundbuchsgesuch waren neben dem Kaufvertrag der (zugleich zu einer anderen Eingabe überreichte) Rangordnungsbeschluss ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Christian K***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 15 Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück 43. Der Rechtsmittelwerber Pius B***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 215 Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 139/6. Am 22. 8./23. 8. 2000 schlossen Christian K***** als Verkäufer und Pius B*****, dieser vertreten durch den "mit Vollmacht vom 15. 5. 2000 ausgewiesenen Vertreter" Rechtsanwalt Dr. O***** als Käufer einen Kaufve... mehr lesen...
Norm: GBG §87GBG §94 Abs1 F
Rechtssatz: Die Vorlage des Originals einer Urkunde ist auch dann erforderlich, wenn es aus Anlass eines früheren Antrages (hier: Verbücherung des Bestandvertrages) schon vorgelegt wurde und sich eine beglaubigte Abschrift in der Urkundensammlung befindet (GlU 5668). Der gegenteiligen, in GlU 10.012 vertretenen Meinung vermag der erkennende Senat nicht zu folgen, weil die dort gegebene
Begründung: - es müssten nicht a... mehr lesen...
Norm: GBG §87
Rechtssatz: Der eindeutige Wortlaut des § 87 Abs 1 und 2 GBG macht die Vorlage der Originalurkunden auch dann erforderlich, wenn sich Abschriften davon schon in der Urkundensammlung befinden, die gegenteilige Entscheidung GlU 10.012 hat keine überzeugende
Begründung: . Entscheidungstexte 5 Ob 2312/96b Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2312/96b ... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §61 B3GBG §87GBG §130
Rechtssatz: §§ 130 ff GBG bieten keine taugliche Grundlage dafür, eine eingetragene Vormerkung (samt Folgeeintragungen) nach Abweisung des Rechtfertigungsgesuches von Amts wegen zu löschen (hier: nicht entschieden wurde darüber, ob die gegenständliche Vormerkung auf Antrag in unmittelbarer oder analoger Anwendung des § 46 Abs 2 GBG bücherlich zu beseitigen wäre, wie dies die Rechtsmittelwerber für richtig ... mehr lesen...
Norm: EO §88GBG §87GBG §90
Rechtssatz: Wenn der Exekutionstitel in einer Entscheidung oder einem Vergleich des Grundbuchsgerichtes besteht, so ist, wenn die Titelausfertigung nicht vorgelegt wurde, auf Grund der Aktenlage die Exekution zu bewilligen und die für die Urkundensammlung erforderliche Abschrift, sofern sie nicht beigebracht wurde, durch die Geschäftsabteilung herzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch ***** ist im Eigentumsblatt des mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Anteils *****, der *****-Anteile der Gesamtliegenschaft umfaßt, auf Grund des Kaufvertrages vom 14.9.1990 und der Schenkungsverträge vom 31.1.1991 und 3.10.1991 das Eigentumsrecht für die Antragstellerin vorgemerkt. Mit dem am 19.Dezember 1991 eingebrachten Antrag begehrte die vorgemerkte Eigentümerin unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Ge... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §87
Rechtssatz: Eine allgemein gültige, alle Fälle der Vormerkung erfassende Aussage, welche Urkunden dafür erforderlich sind, ist nicht möglich. Ob die Urkunden, die der Bewilligung der Vormerkung zugrundelagen, dem Rechtfertigungsgesuch neuerlich beizulegen sind, oder ob es genügt, nur jene Urkunden bzw die Urkunden in der für den unbedingten Rechtserwerb erforderlichen Form vorzulegen, hängt davon ab, ob sich aus dem die Bew... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §87
Rechtssatz: Sind dem Grundbuchsakt, in dem die Vormerkung bewilligt wurde, im einzelnen die der Einverleibung des Rechts entgegenstehenden Mängel zu entnehmen und ist diesem Akt nicht zu entnehmen, dass andere der Rechtfertigung bedürfende Mängel vorhanden waren, so reicht es zum Nachweis der Rechtfertigung der Vormerkung und des Umfanges der Vormerkung aus, dass bloß Urkunden bzw die Urkunden in der erforderlichen Form vor... mehr lesen...
Begründung: Ob der Anna S***** allein gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** B***** ist auf Grund des Kaufvertrags vom 3.April 1991 das Eigentumsrecht für August S*****, geboren am *****, vorgemerkt. Mit dem am 6.Juni 1991 eingebrachten Antrag begehrte August S***** unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Anmerkung der Rechtfertigung des für ihn vorgemerkten Eigentumsrechts. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil bloß die bei Bewilligung der Vormerkung... mehr lesen...