Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** sind aufgrund des Übergabevertrages vom 32. 12. 1972 ein Wohnungsrecht (C-LNR 1) und aufgrund des Übergabevertrages vom 4. 7. 1978 ein Ausgedinge (C-LNR 2) einverleibt. Zu C-LNR 3 und 4 sind Belastungs- und Veräußerungsverbote eingetragen, denen eine 1979 zu C-LNR 5 eingetragene Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung folgt. 1988 wurde der Vorrang des zu C-LNR 9 zugunsten der R***** Gesellschaft mbH eingetragenen Pfandrechtes vor... mehr lesen...
Norm: EO §156 IIAEO §156 IIBEO §156 IICEO §156 IIEEO §156 IIFGBG §21GBG §72
Rechtssatz: Das unbeschränkte Eigentum erwirbt der Ersteher erst mit Rechtskraft des Zuschlags und nach vollständiger Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt bleiben grundbücherliche Eintragungen gegen den Verpflichteten möglich, genauer gesagt sogar bis Einverleibung des Eigentumsrechts des Erstehers im Grundbuch, da ja bis zu diesem... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund des vollstreckbaren Rückstandsausweises der Magistratsabteilung 25 vom 30. August 1951 der betreibenden Partei über ihren Antrag zugunsten ihrer vollstreckbaren Forderung von 20.714.78 S samt 4% Zinsen von 20.211.68 S ab 1. September 1951 wider die verpflichtete Partei Elisabeth S. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf der der verpflichteten Partei gehörigen Liegenschaft EZ. 474 des G... mehr lesen...
Norm: EO §183 Abs3EO §237 Abs1GBG §72
Rechtssatz: Derjenige, zu dessen Gunsten der Zuschlag angemerkt wurde, hat kein Rekursrecht gegen die nach der Zuschlagerteilung erfolgte Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung gegen den grundbücherlichen Eigentümer. Die Anmerkung des Zuschlages hat allerdings die Folge, dass weitere Eintragungen gegen den bisherigen Eigentümer nur für den Fall ein Recht bewirken, als die Versteigerung für unwir... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ. 97 des Grundbuches Kat.Gem. X. ist dem Adolf und der Olga M. je zur Hälfte zugeschrieben. Die Erteilung des Zuschlages an Dr. Ing. Hans U. ist angemerkt. Ob dieser Liegenschaft ist nach dem Wiener Wiederaufbaugesetz vom 13. Juli 1951, LGBl. f. Wien Nr. 20, ein Pfandrecht im Betrag von 50.000 S für die Stadt Wien vorgemerkt. Das Erstgericht bewilligte der Stadt Wien als betreibende Partei auf ihren Antrag auf Grund eines vollstreckbaren und gegen die Verlassensch... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2EO §183 Abs3EO §237 Abs1GBG §21GBG §72GBG §93Wiener WiederaufbauG §17
Rechtssatz: Die Anmerkung des erteilten Zuschlages hat nicht die Wirkung, daß gegen den Ersteher schon vor der Einverleibung seines Eigentums grundbücherliche Eintragungen erfolgen können. Nach dem für die Beurteilung des vorliegenden Ansuchens (Rechtfertigung einer Pfandrechtsvormerkung gegen die bisherigen bücherlichen Eigentümer nach dem Wiener Wiederaufba... mehr lesen...
Norm: EO §214EO §216GBG §56 Abs1GBG §72
Rechtssatz: Ein Pfandrecht, das im Range einer vor dem Zuschlag erwirkten Ranganmerkung auf Grund einer Pfandbestellungsurkunde, die nach dem Zuschlag ausgestellt ist, nach dem Zuschlag einverleibt wird, ist bei der Meistbotsverteilung nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 898/31 Entscheidungstext OGH 23.09.1931 2 Ob 898/31 SZ... mehr lesen...
Norm: EO §135GBG §56 Abs1GBG §72
Rechtssatz: Die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens steht der späteren Anmerkung der Rangordnung für ein aufzunehmendes Darlehen nicht im Wege. Der Gläubiger kann die Anmerkung der Rangordnung bis zum Schlusse der Meistbotsverteilungsverhandlung durch Einverleibung des Pfandrechtes ausnutzen. Entscheidungstexte 3 Ob 660/32 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §72
Rechtssatz: Der Erwerb dinglicher Rechte ist nicht geschützt, wenn er zwar vor der bücherlichen Anmerkung des Zuschlages, aber in Kenntnis der Erteilung des Zuschlages erfolgte. Entscheidungstexte 1 Ob 365/28 Entscheidungstext OGH 09.05.1928 1 Ob 365/28 Veröff: SZ 10/128 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...