Begründung: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 8, GB *****. Diese Grundbuchseinlage besteht unter anderem aus den Grundstücken 79/8 landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 19.439 m², dem Grundstück 79/22 Baufläche (begrünt) mit 946 m² und dem Grundstück 79/23 Baufläche (begrünt) mit 885 m² und weist eine Gesamtfläche von 137.053 m² auf. Ob dieser Liegenschaft ist unter C-LNR 16 das Bestandrecht am Grundstück 79/8 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, Beamtin der Stadt Wien, behauptete in ihrer Klage, ihr sei die ärztliche Leitung einer Krankenhausambulanz eines sozialmedizinischen Zentrums „in diskriminierender Art und Weise unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes" entzogen worden. Der Direktor des sozialmedizinischen Zentrums habe am 13. 5. 2005 angeordnet, dass eine jüngere und weniger erfahrene Ärztin wesentliche Aufgabenbereiche dieser Ambulanz übernehmen sollte, was eine Diskriminierung... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 21. 2. 2000 einen Liegenschaftskaufvertrag. Der Beklagte verkaufte den Klägern das Grundstück ***** Baufläche mit der Grundstücksadresse ***** im Ausmaß von 3.468 m². Die Kläger betreiben dort seit längerer Zeit Pferdehaltung und Pferdezucht. Zuvor hatten sie die angekaufte Liegenschaft sowie eine weitere (Koppel-)Fläche im Ausmaß von 4.132 m², bei der es sich um eine Teilfläche des Grundstücks *****, inneliegend in EZ ***** KG *****, hande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist sowohl Eigentümerin der EZ 900, die unter anderem aus den Grundstücken 1872/1 und 1872/2 besteht, als auch der EZ 1015, die unter anderem aus dem Grundstück 1929 besteht, beide GB *****. Auf der EZ 900 ist zu C-LNR 14a ein Bestandrecht zugunsten M***** Gesellschaft mbH aufgrund des Bestandvertrages vom 26. 9. 2002 folgendermaßen einverleibt: „Bestandrecht bis 2042-09-26 gemäß Pkt 2 4 Bestandvertrag 2002-09-26 für M***** Gesellschaft mbH" Dem in ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Der Antragsteller schloss mit der J. ***** GmbH einen auch die Nutzung eines Gebäudes umfassenden Unternehmenspachtvertrag beginnend mit 13. 4. 2005 auf unbestimmte Zeit, wobei festgehalten wurde, dass dieser Vertrag beiderseits unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 31. 3. eines jeden Jahres aufgekündigt werden könne, auf Seiten des Verpächters jedoch nur bei Vorliegen wichtiger
Gründe: iSd... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Zweitantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****; ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 8 a das „Vorkaufsrecht gem Mietvertrag/Nachtrag v. 18. 2. 1994/4. 7. 1994 hins Gst 969/2 für Fritz S***** Gesellschaft mbH" einverleibt. Die Antragsteller stellten das aus dem
Spruch: ersichtliche Eintragungsgesuch. Das Erstgericht bewilligte - rechtskräftig - die Eintr... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger übernahmen als Landwirte im Zuge eines anhängigen Kommassierungsverfahrens Ende 1986 ihnen vorläufig zugeteilte Grundstücke. Auf Grund eines von der Agrarbezirksbehörde bescheidmäßig und rechtskräftig verfügten Planes gemeinsamer Maßnahmen und Anlagen, dessen Durchführung der Zusammenlegungsgemeinschaft oblag, sollten bestehende Unebenheiten im Gelände des Zusammenlegungsgebiets planiert bzw Niveauunterschiede zur Förderung einer besseren Bewirtschaftung ausge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin B***** Aktiengesellschaft & Co, ***** vertreten durch Univ. Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittner, öffentlicher Notar in Hollabrunn, wegen Einverleibun... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcB-VG Art23EG Amsterdam Art141 Abs4EGV Maastricht Art119B-GBG §15B-GBG §19DO für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien §67hWrGleichbehandlungsG §18 Abs2
Rechtssatz: Die nach § 19 B-GBG bei der zuständigen Dienstbehörde (Verwaltungsbehörde) geltend zu machenden Ansprüche nach § 15 dieses Gesetzes schließen Schadenersatzansprüche nach dem AHG oder nach den Grundsätzen der Staatshaftung nicht aus. Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 43 erster Satz des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes BGBl 1993/100 idF vor der - hier zeitlich noch nicht anwendbaren - Novelle BGBl I 1999/132 (B-GBG), das die Bevorzugung von Frauen beim beruflichen Aufstieg regelt, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte hervorgehobene Verwendung (Funktion) nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplans solange bevorzugt zu bestellen, bis der A... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren Miteigentümer einer Liegenschaft im Gemeindegebiet der Erstbeklagten. Diese war im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Erstbeklagten als "Baufläche/Betriebsgebiet" ausgewiesen. Am 11. 12. 1990 schlossen die Kläger mit einem Mineralölunternehmen über eine Teilfläche der Liegenschaft einen Bestandvertrag, mit welchem sie diesem Unternehmen die Berechtigung einräumten, eine Tankstelle samt Nebenanlagen und Nebenbetrieben als Superädifikate im Sinn de... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller Erich W***** schenkte laut Vertrag vom 8. 7. 1998 seinem Sohn, dem Zweitantragsteller Alexander W*****, die Liegenschaft EZ ***** Freistadt mit dem darauf befindlichen Haus S*****gasse 8. Im A2-Blatt der Grundbuchseinlage ist ersichtlich gemacht, daß mit der Liegenschaft der Bezug eines jährlichen Braunutzens von 35 Eimern von der Braucommune in Freistadt verbunden ist. Laut Punkt III. des Schenkungsvertrages behielt sich der Geschenkgeber Eric... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. 12. 1996 aus seinen Liegenschaften EZ 5, 6 und 7 GB ***** gemäß der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. M***** a) die Trennstücke 1, 5, 6 und 7 (insgesamt 346 m2) dem Rudolf und dem Herbert H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft EZ ***** und b) die Trennstücke 8 und 9 (insgesamt 222 m2) dem Karl und der Stefanie H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft ***** desselben Grundbuch... mehr lesen...
Begründung: Im Raum Gerasdorf ist seit dem Jahre 1984 ein Zusammenlegungsverfahren nach dem NÖ Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG) anhängig. Die Kläger sind unter anderem grundbücherliche Eigentümer von Grundstücken im Zusammenlegungsgebiet. Sie bewirtschaften ihre Grundstücke als einheitlichen Betrieb und haben in den Jahren 1968 bis 1975 mit anderen Grundeigentümern „Nutzungstäusche“ durchgeführt, die den Zweck hatten, ein geschlossenes Gebiet zu schaffen, das von den Kläger... mehr lesen...
Norm: AHG §1 HB-VG Art23nö FLG §26aB-GBG §15B-GBG §19VlbG RaumplanungsG §25
Rechtssatz: § 26a nö FLG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß die dort normierten, vor der Verwaltungsbehörde geltend zu machenden Schadenersatzansprüche vor Gericht zu verfolgende Amtshaftungsansprüche nicht auszuschließen vermögen. Entscheidungstexte 1 Ob 391/97z Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellenden Parteien schlossen am 13.3./21.3.1995 einen Mietvertrag über die Anmietung der im Hälfteeigentum der Erst- und Zweitantragsteller befindlichen Parzelle 229/6 der EZ ***** GB ***** samt einer darauf errichteten Verkaufs- und Lagerhalle durch die Drittantragstellerin. Über die Vertragsdauer enthält Punkt II. der Vertragsurkunde folgende Regelung: Die antragstellenden Parteien schlossen am 13.3./21.3.1995 einen Mietvertrag über die Anmietung der im... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §19
Rechtssatz: 1) Die Judikatur, die nur solchen Bestandverträgen die Verbücherungsfähigkeit zuerkennt, deren zeitliche Dauer bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (RZ 1937, 393; SZ 21/116; SZ 25/29; SZ 32/124; SZ 33/68; SZ 45/47), akzeptiert die Vertragsklausel, innerhalb einer bestimmten Frist nicht zu kündigen, als ausreichende zeitliche Bindung. 2) Die Eintragung eines Bestandrechts ist schon dann zuzulassen, wenn der ... mehr lesen...
Norm: GBG §3GBG §12 Abs2GBG §19LiegTeilG §3 Abs2
Rechtssatz: Auch das Wiederkaufsrecht kann nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieses Rechtes bezieht), also nicht auf einzelnen Grundstücken oder Grundstücksteilen einverleibt werden; eine abweichende Regelung vom Grundsatz des § 3 GBG kann weder aus § 3 Abs 2 LiegTeilG noch aus § 12 Abs 2 GBG gewonnen werden. Ents... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte i... mehr lesen...
Norm: GBG §3GBG §12 Abs2GBG §19LiegTeilG §3 Abs2
Rechtssatz: Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht können nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieser Rechte bezieht) einverleibt werden (§ 3 GBG); eine abweichende Regelung vom Grundsatz des § 3 GBG kann weder aus § 3 Abs 2 LiegTeilG noch aus § 12 Abs 2 GBG gewonnen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit der Behauptung, die Beklagte Maria L habe sich verpflichtet. In die Einverleibung der Mietrechte der Kläger ob der Liegenschaft EZ X iS des Mietvertrages vom 27. 6. 1967 einzuwilligen, sie weigere sich jedoch nunmehr, eine grundbuchsfähige Aufsandungserklärung abzugeben, beantragen die Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihre Einwilligung zur Einverleibung dieser Bestandrechte zu erteilen. Die Beklagte bestritt das Klagevorbringen; sie behauptete, den Mietvertrag vom 27. 6.... mehr lesen...
Die Kläger begehren vom beklagten Notar Schadenersatz, weil er als ihr Bevollmächtigter bei der grundbücherlichen Durchführung eines Kaufvertrages sich eines Erfüllungsgehilfen bedient habe, der die Einverleibung eines Pachtvertrages auf dem von den Klägern gekauften Grundstück übersehen habe, wodurch den Klägern ein Schaden entstanden sei. Die Untergerichte stellten folgenden Sachverhalt fest: Die Kläger kauften im Jahre 1961 von Grete A. einen 1006 m2 großen Teil des Grundstückes ... mehr lesen...
Die Voreigentümer der Liegenschaft EZ 1239 KG. W. haben am 6. September 1955 die im Haus Wien 1., S.-Platz 9, ebenerdig gelegenen Räume des Lokales II, bestehend aus einem Gassenlokal, einem Lagerraum und einem Toiletteraum, an Elisabeth N. und Dr. Johann E. vermietet. Der schriftlich errichtete Mietvertrag hat in seinen für die vorliegende Entscheidung wesentlich Bestimmungen folgenden Wortlaut: "II. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, und die Vermieter verzichten... mehr lesen...
Norm: ABGB §448ABGB §1090ABGB §1095EO §320EO §331EO §374 Abs1GBG §13GBG §19
Rechtssatz: Das im Grundbuche einverleibte Bestandrecht kann nicht Gegenstand einer Pfandrechtseinverleibung sein. Die Pfändung von Miet- und Pachtrechten hat ausschließlich durch Erlassung eines Verfügungsverbotes an den Verpflichteten nach § 331 EO zu erfolgen (unter ausdrücklicher Ablehnung des von einem Teil der Lehre und Judikatur vertretenen gegenteiligen Standpun... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei ab, zur Sicherung ihrer Forderung von 62.000 S s. A. für die Zeit, bis die Forderung infolge Rechtskraft des hierüber ergangenen Urteils und Ablaufes der Leistungsfrist durch Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden könne, die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes auf dem der verpflichteten Partei zustehenden, unter EZ. 186 der Katastralgemeinde N. auf Grund des Pachtvertrages vom 21. Oktober 1948 einverleibte... mehr lesen...