Begründung: Die Mutter des Ehemanns der Klägerin wurde mit Urteil vom 3. April 2007 wegen des unleidlichen Verhaltens des in der Eigentumswohnung wohnenden Sohnes aus der Mieteigentumsgemeinschaft ausgeschlossen. Die beklagten Wohnungseigentümer betreiben zur Durchsetzung des Ausschlusses die Zwangsversteigerung. Nach Bewilligung der Zwangsversteigerung (Beschluss vom 25. Februar 2008) schenkte die verurteilte Wohnungseigentümerin die Liegenschaftsanteile samt Eigentumswohnung ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Berufungsurteil vom 9. Dezember 1996 wurde eine GmbH als Eigentümerin ihrer 1080/19224 Anteile an einer Liegenschaft, mit welchem untrennbar Wohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden ist, aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen, weil die Wohnung der Ausübung der Prostitution diente und dies zu einer Störung der Hausordnung und der gebotenen Ruhe im Haus nicht zuletzt auch zur Gefährdung von Sicherheit, Leben und Eigentum anderer Hausbewohn... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots für die am 4.5.1995 den Erstehern Josef R***** und Andrea R***** um S 5,350.000,-- zugeschlagene Liegenschaft EZ 440 GB ***** E*****. Im Grundbuch sind für die erstbetreibende Partei R***** GmbH in CLNr 9 aufgrund von Schuldschein und Pfandurkunde vom 28.12.1989 ein Pfandrecht von S 1,575.000,-- mit einer Nebengebührensicherstellung von S 393.000,-- je im Rang der zu CLNr 2 eingetragenen Rangordnung für ein Pfandrecht im ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIhGBG §14GBG §16GBG §17GBG §53
Rechtssatz: Wird bei Ausnutzung einer Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung mit einem Höchstbetrag nur das Kapital einer Festbetragshypothek um eine Nebengebührensicherstellung im Rahmen der Rangordnung, die vertraglichen Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen aber im laufenden Rang einverleibt, genießen zwar die Prozeßkosten und Exekutionskosten den gleichen Rang wie das Kapital nicht... mehr lesen...
Norm: GBG §16WEG 1975 §22 Abs3
Rechtssatz: Ein auf Ausschließung eines Wohnungseigentümers gerichteter Anspruch iSd § 22 WEG ist nicht schon mit der Veräußerung des Liegenschaftsanteils des Betroffenen, sondern erst mit der Räumung des Wohnungseigentumsobjektes (der Entfernung des pflichtvergessenen Wohnungseigentümers) erfüllt. Entscheidungstexte 5 Ob 2431/96b Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgGBG §16WEG 1975 §22 Abs3WEG 2002 §36 Abs4WEG 2002 §36 Abs6
Rechtssatz: Zweck der Anmerkung der Ausschlussklage ist, die oftmals beklagten Vereitelungsmöglichkeiten der Ausschließung eines Miteigentümers aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft einzudämmen. Offenbar sollte verhindert werden, dass der auf Ausschluss aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft Geklagte seinen Liegenschaftsanteil während des Prozesses an einen Strohmann verka... mehr lesen...
Norm: GBG §16WEG 1975 §22 Abs3WEG 2002 §36 Abs4
Rechtssatz: Das allein maßgebliche Klammerzitat "§ 61 GBG 1955" in § 22 Abs 3 WEG deutet darauf hin, daß der Gesetzgeber mit der Anmerkung der Ausschlußklage im Grundbuch und der damit bewirkten Beseitigung des grundbücherlichen Gutglaubensschutzes die Vollstreckung des der Ausschlußklage stattgebenden Urteils auch gegen den Rechtsnachfolger des Verpflichteten ermöglichen wollte. ... mehr lesen...
Norm: GBG §14GBG §16
Rechtssatz: Das für eine Forderung erworbene Pfandrecht kommt auch den Prozeßkosten und Exekutionskosten zu, die aus Anlaß der Sicherstellung und Einbringung der Hypothekarforderung aufgelaufen sind. Zur Sicherstellung aller anderen wegen der eingetragenen Forderung erwachsenden Kosten dient die Nebengebührenkaution. Entscheidungstexte 5 Ob 240/71 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: GBG §16
Rechtssatz: Bei Rechtfertigung der Vormerkung kommt das Pfandrecht für die Hauptforderung gemäß § 16 GBG auch allen Prozeßkosten und Exekutionskosten und daher auch den einen Teil der Prozeßkosten bildenden Kosten des Berufungsverfahrens im Titelprozeß zu. Entscheidungstexte 2 Ob 681/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 2 Ob 681/55 ... mehr lesen...