Norm
GBG §16Rechtssatz
Ein auf Ausschließung eines Wohnungseigentümers gerichteter Anspruch iSd § 22 WEG ist nicht schon mit der Veräußerung des Liegenschaftsanteils des Betroffenen, sondern erst mit der Räumung des Wohnungseigentumsobjektes (der Entfernung des pflichtvergessenen Wohnungseigentümers) erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107209Dokumentnummer
JJR_19970114_OGH0002_0050OB02431_96B0000_004