Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1981, ON 2, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 54 KG G bewilligt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 9. 7. 1963 für Ferdinand S unter COZ 151 (und zwar nur "auf die Hälfte des Verpflichteten BOZ 8") die Reallast der Wartung und Pflege und unter COZ 152 (auf der ganzen Liegenschaft) die Dienstbarkeit des ... mehr lesen...
Norm: EO §146EO §237GBG §130
Rechtssatz: Eine Ankündigung der Art, es werde nach Rechtskraft des die Versteigerungsbedingungen genehmigten Beschlusses hinsichtlich unzulässiger Eintragungen nach § 130 GBG vorzugehen sein, ist in die Versteigerungsbedingungen nicht aufzunehmen. Die Frage der Löschung der Eintragungen nach § 130 GBG oder später nach § 237 EO wird hiedurch nicht berührt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §131GBG §132 Abs2GBG §136WEG 1975 §24aWEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Die Maßnahmen nach § 130 und § 131 GBG dienen der Grundbuchsbereinigung von Amts wegen, sodass den Parteien kein Antragsrecht und kein Rechtsmittel, sondern nur die Möglichkeit einer Anregung zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 614/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 1 Ob 614/79 ... mehr lesen...
Norm: GBG §9GBG §130
Rechtssatz: Eine Eintragung, die keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kann nicht als Last angesehen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 614/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 1 Ob 614/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0060342 Dokumentnummer JJR_19790516_OGH00... mehr lesen...
Bezüglich der EZ X wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18. November 1969 auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 8. November 1969 die Einverleibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung der Raiffeisenkasse K von 230.000 S, 2.5% Zinsen, 8% Verzugszinsen und einer Nebengebührenkaution von 23.000 S bewilligt und unter COZ 84 eingetragen. Das Erstgericht ordnete nun mit dem Beschluß vom 11. März 1975 gemäß § 130 GBG von Amts wegen die Löschung dieses Pfandrechte... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §134 litd
Rechtssatz: § 134 lit d GBG bezieht sich nicht auf das Verfahren zur Löschung unzulässiger Eintragungen (§ 130 GBG); daher sind nur die grundbuchsrechtlichen Rechtsmittelbestimmungen anzuwenden (Ablehnung der gegenteiligen Ansicht Feils). Entscheidungstexte 5 Ob 237/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 5 Ob 237/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVGGBG §130
Rechtssatz: Unzulässige - von Amts wegen zu löschende - Eintragungen im Sinne des § 130 GBG sind bei der Meistbotsverteilung nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 1 Ob 34/79 Entscheidungstext OGH 16.04.1980 1 Ob 34/79 JBl 1981,93 (Hoyer)... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §9GBG §130
Rechtssatz: Wird ein Bestandrecht gemäß § 9 GBG verbüchert, beruht das Recht aber in Wahrheit auf einem Innominatkontrakt, ist das Grundbuch unrichtig, es liegt aber keine unzulässige Eintragung gemäß § 130 GBG vor. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 5 Ob 20/18d Entsch... mehr lesen...
Mit der Behauptung, die Beklagte Maria L habe sich verpflichtet. In die Einverleibung der Mietrechte der Kläger ob der Liegenschaft EZ X iS des Mietvertrages vom 27. 6. 1967 einzuwilligen, sie weigere sich jedoch nunmehr, eine grundbuchsfähige Aufsandungserklärung abzugeben, beantragen die Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihre Einwilligung zur Einverleibung dieser Bestandrechte zu erteilen. Die Beklagte bestritt das Klagevorbringen; sie behauptete, den Mietvertrag vom 27. 6.... mehr lesen...
Norm: GBG §9GBG §130
Rechtssatz: Grundbuchswidrige Eintragungen sind mit unheilbarer Nichtigkeit behaftet; sie ziehen daher auf keinen Fall - auch nicht gutgläubigen Dritten gegenüber - Rechtswirkungen nach sich. Darunter fallen jedoch nur solche Eintragungen, die ihres Gegenstandes wegen nicht hätten stattfinden dürfen. Es muss sich um Eintragungen handeln, die ein Recht zum Gegenstand haben, das der geltenden Rechtsordnung überhaupt fremd ist... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer mehrerer Liegenschaften der KG W, die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ X dieser KG, in deren Lastenblatt unter COZ 1 auf Grund eines Ansuchens des "Wiener Cottagevereines" seit 19. 5. 1879 auf Grund des P IV des Kaufvertrages vom 29. 4. und 13. 5. 1879 eine als "Cottageservitut" bezeichnete, näher umschriebene Dienstbarkeit einverleibt ist. Die Kläger begehrten die Feststellung, daß eine von den Beklagten geplante Bauführung auf ... mehr lesen...
Norm: GBG §62 ffGBG §130
Rechtssatz: Eine unzulässige Eintragung kann (zum Unterschied von einer materiell unrichtigen) niemals durch Zeitablauf wirksam werden. Entscheidungstexte 5 Ob 115/71 Entscheidungstext OGH 09.06.1971 5 Ob 115/71 Veröff: JBl 1972,208 3 Ob 18/82 Entscheidungstext OGH 28.04.1982 3 Ob 18/82 Verö... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §130 ffGBG §136LiegTeilG §15 ffZPO §430
Rechtssatz: Für die Berichtigung der unrichtig angeordneten Verbücherung eines Anmeldungsbogens sind die Bestimmungen des GBG (§§ 104, 130 ff) maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 19/69 Veröff: EvBl 1969/270 S 400 5 Ob 129/01h ... mehr lesen...
Norm: GBG §130
Rechtssatz: Bei der Anmerkung der Teilungsklage handelt es sich um keine grundbuchswidrige Eintragung, die allenfalls von Amts wegen gemäß §§ 130 ff GBG beseitigt werden könnte. Entscheidungstexte 5 Ob 128/66 Entscheidungstext OGH 08.06.1966 5 Ob 128/66 Veröff: SZ 39/106 = EvBl 1967/210 S 244 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §130GBG §131Güter- und Seilwege-Landesgesetz §18
Rechtssatz: Gegen die Ablehnung der Verbücherung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechts steht den Beteiligten kein Rechtsmittel zu (ähnlich wie SZ 24/193 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 347/63 Entscheidungstext OGH 21.11.1963 5 Ob 347/63 NZ 1965,28 5 Ob 1145/95 ... mehr lesen...
Norm: GBG §122 BGBG §130 ffGV §53LiegTeilG §27 Abs2LiegTeilG §27 Abs2
Rechtssatz: (§ 27 Abs 2 LiegTeilG) Auch in dem durch § 53 GV geregelten Verfahren zur Berichtigung von Fehlern in der Darstellung auf der Grundbuchsmappe gilt - ähnlich wie im Verfahren zur Bereinigung des Grundbuches nach §§ 130 ff GBG (siehe etwa SZ 24/193) - die Offizialmaxime. Daher kein Antragsrecht und Rekursrecht der Parteien. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §131Teilungs - und Regulierungs - Landesgesetz LG OÖ 28.06.1909 LGuVBl Nr 36 §131
Rechtssatz: Die auf Grund einer agrarischen Operation notwendige Berichtigung des Grundbuches ist von Amts wegen durchzuführen; gegen die Ablehnung - auch wenn sie erst in zweiter Instanz erfolgt - steht den Parteien kein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte 5 Ob 50/62 Entscheidungstex... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Linz hat mit dem Bescheid vom 31. März 1956, TR-85/270-1956, festgestellt, daß es sich bei den im Besitze der ehemaligen Marktkomune N., heute im Besitze der Marktgemeinde N. befindlichen Waldgrundstücken, vorgetragen in EZ. 256 GB. N. und EZ. 558 oö. Landtafel, sowohl im Zeitpunkte des Abschlusses des Übereinkommens vom 30. Oktober 1938 als auch derzeit um gemeinschaftliche Grundstücke im Sinne des § 4 lit. b bzw. des § 5 (5) des Gesetzes vom 28. Juni 1909 LGu... mehr lesen...
Die Voreigentümer der Liegenschaft EZ 1239 KG. W. haben am 6. September 1955 die im Haus Wien 1., S.-Platz 9, ebenerdig gelegenen Räume des Lokales II, bestehend aus einem Gassenlokal, einem Lagerraum und einem Toiletteraum, an Elisabeth N. und Dr. Johann E. vermietet. Der schriftlich errichtete Mietvertrag hat in seinen für die vorliegende Entscheidung wesentlich Bestimmungen folgenden Wortlaut: "II. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, und die Vermieter verzichten... mehr lesen...
Norm: GBG §130 ff
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Bereinigung des Grundbuchs von Amts wegen steht der Löschungsklage nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 13/58 Entscheidungstext OGH 12.02.1958 1 Ob 13/58 Veröff: JBl 1958,575 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0060899 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: GBG §130 ff
Rechtssatz: Das Verfahren zur amtwegigen Grundbuchsbereinigung nimmt dem Eigentümer nicht den Anspruch auf Löschung, den er mittels Klage durchsetzen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 373/57 Entscheidungstext OGH 30.10.1957 7 Ob 373/57 Veröff: EvBl 1958/122 S 188 = ImmZ 1958,140 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §130GBG 1955 §136
Rechtssatz: (Zur GBGNov 1942). Die offenbare Unrichtigkeit einer bücherlichen Eintragung kann auch mit Hilfe der Urkunde nachgewiesen werden, auf Grund deren die Eintragung vorgenommen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 694/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 3 Ob 694/54 5 Ob 29/79 Entscheidungstext OGH 25.09... mehr lesen...
Norm: GBG §89GBG §92 Abs2GBG §95 Abs1GBG §126GBG §130
Rechtssatz: Grundsätzlich sind - von den gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - Vorerledigungen und somit Erteilungen von Fristen unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 676/54 Entscheidungstext OGH 15.09.1954 1 Ob 676/54 Veröff: SZ 27/225 = EvBl 1954/457 S 657 3 Ob 84/63 ... mehr lesen...
Die Rekurswerber stellten am 2. Jänner 1954 beim Grundbuchsgericht den Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ob der dem Verpflichteten G. P. gehörigen Liegenschaftshälfte. Am 1. Dezember 1953 wurde von E. K. ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts hinsichtlich dieser Liegenschaftshälfte eingebracht. Zur Beibringung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wurde ihm am 2. Dezember 1953 eine Frist bis 1. März 1954 gewährt; diese Frist wurde am ... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §136ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Die unrichtige Bezeichnung eines Vertragspartners ("Wassergenossenschaft M. "anstatt" Gemeinde M.") kann nicht zum Anlaß genommen werden, um einen vor langer Zeit abgeschlossenen Kaufvertrag im Wege einer Grundbuchsberichtigung zu annullieren. Entscheidungstexte 2 Ob 290/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 2 Ob 290/54 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat mit der beklagten Partei einen Mietvertrag über verschiedene Räume im Haus der beklagten Partei am 7. März 1952 abgeschlossen. In Pkt. 9 dieses Mietvertrages war vereinbart, daß die Mieterin das Recht habe, den Vertrag grundbücherlich einverleiben zu lassen. Da sich die Beklagte weigerte, den Mietvertrag in einer zur Verbücherung geeigneten Form zu unterfertigen, brachte die Mieterin eine Klage ein, mit dem Begehren auf Ausstellung einer in legalisierter Form zu ferti... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §130GBG §134GBG §136
Rechtssatz: Im Verfahren nach der GBNov 1942 sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 126 ff GBG anzuwenden. § 16 AußStrG ist unanwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 9/51 Entscheidungstext OGH 17.01.1951 3 Ob 9/51 Veröff: SZ 29/20 2 Ob 560/54 Entscheidungstext OGH 01.0... mehr lesen...
Das Grundbuchsgericht bewilligte die Einverleibung des Eigentumsrechtes der antragstellenden Gemeinde ob der Liegenschaft EZ. 55, Katastralgemeinde W. Über Rekurs der Freiwilligen Feuerwehr W., der früheren Eigentümerin, bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der Freiwilligen Feuerwehr W. zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs richtet sich gegen den Beschluß des Rekurs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §19GBG §130
Rechtssatz: 1) Ein Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit kann nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein. 2) Die Einverleibung eines Bestandrechtes auf einem ideellen Liegenschaftsanteil ist unzulässig. 3) Derartige Eintragungen sind nach GBG Nov 1942 zu löschen. Entscheidungstexte 1 Ob 530/50 Entscheidungstext OGH 27.09.1950 1 Ob 530/50 ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §130GBG 1955 §136
Rechtssatz: (Zur GBGNov 1942) Über die Grenzen des Anwendungsbereiches der GBGNov 192 (Eintragungen aus der ns Zeit). Entscheidungstexte 2 Ob 245/50 Entscheidungstext OGH 19.07.1950 2 Ob 245/50 Schlagworte SW: Nationalsozialismus European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...