Norm
ABGB §1095Rechtssatz
1) Ein Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit kann nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein.
2) Die Einverleibung eines Bestandrechtes auf einem ideellen Liegenschaftsanteil ist unzulässig.
3) Derartige Eintragungen sind nach GBG Nov 1942 zu löschen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0020445Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2016