Norm
Rechtssatz
Wird ein Bestandrecht gemäß § 9 GBG verbüchert, beruht das Recht aber in Wahrheit auf einem Innominatkontrakt, ist das Grundbuch unrichtig, es liegt aber keine unzulässige Eintragung gemäß § 130 GBG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit
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