RS OGH 1975/2/11 3Ob82/74, 5Ob20/18d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.1975
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Norm

ABGB §1095
GBG §9
GBG §130

Rechtssatz

Wird ein Bestandrecht gemäß § 9 GBG verbüchert, beruht das Recht aber in Wahrheit auf einem Innominatkontrakt, ist das Grundbuch unrichtig, es liegt aber keine unzulässige Eintragung gemäß § 130 GBG vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020435

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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