Begründung: Der Antragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Unter C-LNR 7 war ein Pfandrecht im Betrag von S 2,928.295,11 samt 6 % Zinsen seit 1. 4. 1989 zuzüglich S 42.520 und S 14.190,70 Kosten zugunsten der B***** AG einverleibt. In der Aufsandungserklärung und Teillöschungserklärung vom 29. 3. 1995 wurde dieses Pfandrecht um S 776.304,14 auf den Forderungsbetrag von S 2,151.990,97 samt Nebengebühren eingeschränkt und der Übergang des Pfandrechtes von ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Kaufvertrags, den sie am 24. 9. 1990 mit der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung A, abgeschlossen haben (sowie weiterer Urkunden, die - soweit sie für die Entscheidung relevant sind - später erwähnt werden) begehrten die Antragsteller (im Wege von Ab- und Zuschreibungen) die Einverleibung ihres Miteigentums am Kaufobjekt. Die Verkäuferin war beim Vertragsabschluss durch den Landeshauptmann von Steiermark vertreten. Dessen Vertretungsbefugnis st... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1.) Friederike M*****, 2.) Gustav B*****, und 3.) Stefanie B*****, alle vertreten durch Dr. Gottfried Peham, öffentlicher Notar in Ried im Innkreis, w... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 6. 2002 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Zahlung von Euro 910,66 sA, und zwar je Euro 152,61 an rückständigen Betriebskosten-Akonti für den Zeitraum Februar 2002 bis Mai 2002 sowie Euro 299,83 als Betriebskostennachzahlung für das Jahr 2001. Der Beklagte sei Wohnungseigentümer der Wohnung G*****straße Nr 30/Top 1 in ***** gewesen. Die ihm gehörigen 182/1736 Anteile der Liegenschaft EZ ***** seien zu 22 E 23/01f d... mehr lesen...
Norm: GBG §126 Abs3
Rechtssatz: In Anwendung der in § 126 Abs 3 GBG vorgesehenen Begründungserleichterung kann sich die Erledigung eines Revisionsrekurses in Grundbuchssachen auf kurze Zusatzbemerkungen beschränken, wenn der erkennende Senat die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichtes teilt und im Revisionsrekurs keine stichhältigen Gegenargumente zu erkennen vermag. Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...
Begründung: Das Eintragungsbegehren der Antragsteller zielt auf die
Begründung: eines Baurechts, das der Erstantragsteller als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** der Zweitantragstellerin mit Notariatsakt vom 1. 9. 1999 eingeräumt hat. Dazu soll zunächst eine Anmerkung nach § 13 Abs 1 BauRG erwirkt und nach Durchführung des in § 13 Abs 2 BauRG vorgesehenen Aufforderungsverfahrens die Baurechtseinlage eröffnet und das Baurecht der Zweitantragstellerin einverleibt werden... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §479GBG §126 Abs3
Rechtssatz: Im Sinne einer analogen Anwendung des § 474 ABGB ist die Einräumung von Grunddienstbarkeiten auch dann für zulässig, wenn sie zwischen dem Grundeigentümer und dem Eigentümer einer Baurechtseinlage als dem Rechtsbesitzer des mit dem Baurecht belasteten Grundstückes vereinbart sind; darüberhinaus läßt auch die Bestimmung des § 479 ABGB die
Begründung: von Grunddienstbarkeiten zugunsten anderer als ... mehr lesen...
Begründung: Die O***** Gesellschaft mbH beantragte auf Grund der als Dienstbarkeitsvertrag überschriebenen Urkunde vom 3.7.1991 und der Vollmacht vom 10.5.1990 die Bewilligung der Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung der Gasleitung OGV P***** nach Inhalt und Umfang des Vertragspunktes 2. und 10. hinsichtlich des Grundstückes ***** der im Eigentum der am ***** geborenen Hildegard P***** stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG S*****. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Pregarten vom 9. Juni 1988, C 35/87-16, wurde in Punkt I.1. festgestellt, daß den Antragstellern jeweils als grundbücherlichen Hälfteeigentümern bestimmt genannter Grundstücke verschiedener, ebenfalls genau bezeichneter Liegenschaften der KG S***** über das dem Revisionsrekurswerber gehörige Grundstück Nr. ***** der Liegenschaf... mehr lesen...
Norm: GBG §124GBG §126 Abs3
Rechtssatz: Das Revisionsrekursgericht hat auch im Grundbuchsverfahren die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu überprüfen, gleichgültig, ob der Rechtsmittelwerber einen vom Rekursgericht als stichhältig befundenen Abweisungsgrund zum Gegenstand seiner Ausführungen gemacht hat oder nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 58/75 En... mehr lesen...