Begründung: Die B*****Privatstiftung wurde mit Stiftungserklärung vom 12. 4. 1994 von der Mutter der Antragstellerin gegründet. In Punkt IV. der Stiftungserklärung wurde festgelegt, dass die Bestimmung der Begünstigten und des Umfangs der Begünstigung in der Stiftungszusatzurkunde erfolgt. Die Stifterin war und ist nach wie vor Begünstigte. Gemäß Punkt VII. der Stiftungserklärung besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern; zu den Mitgliedern des ersten Stiftungsvorstands bestellte... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11. 7. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von EUR 9.686,08 s. A. aus dem Titel rückständiger Betriebskosten für die Wohnungen top 15, 18, 19, 23, 44, 46, 48, 49 und 62 im Haus *****. Es gehe dabei um die jeweils am Monatsersten fällig gewordenen Beträge für die Monate Juni 2002 bis Juli 2003. Gleichzeitig beantragte die Klägerin gemäß § 27 Abs 2 WEG 2002 die Anmerkung der Klage bei den 139/1968 ... mehr lesen...
Begründung: Dem am 22. 12. 2002 verstorbenen Rüdiger ***** H*****, geboren am 25. 12. 1939 ist das Hälfteeigentum an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bücherlich zugeschrieben. Wohnungseigentum ist auf dieser Liegenschaft nicht begründet. Beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz wurde zu 16 A 11/03g das Verlassenschaftsverfahren geführt. Mit Einantwortungsurkunde vom 4. 4. 2003, rechtskräftig seit 4. 6. 2003, wurde der Nachlass nach Rüdiger ***** H***** auf Grund des Gesetz... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach Johanna W*****, verstorben am 3. 3. 2002, wurde vom Bezirksgericht Meidling als Verlassenschaftsgericht zu GZ 2 A 98/02d-40 mit Beschluss vom 21. 5. 2003 aufgrund der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Vormerkung der Eigentumsrechte der Antragsteller je zur Hälfte ob der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bewilligt. Nach Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom 30. 5. 2003 beantragten die Antragsteller beim Erstgeri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundrechtssache der Antragstellerin Mag. Margarete G*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anmerkung einer Benützungsvereinbarung, über den außeror... mehr lesen...
Norm: GBG §122 AGBG §122 D
Rechtssatz: In Grundbuchssachen kann das Rekursgericht eine von einem nicht zuständigen Gerichtsorgan getroffene Entscheidung wegen Nichtigkeit aufheben und dem Erstgericht (in richtiger Besetzung) die neuerliche Entscheidung über einen Antrag auftragen. Entscheidungstexte 5 Ob 215/03h Entscheidungstext OGH 07.10.2003 5 Ob 215/03h ... mehr lesen...
Norm: GBG §122 AGBG §122 D
Rechtssatz: Das Rekursgericht kann in Grundbuchssachen grundsätzlich nur in der Sache entscheiden, also den erstgerichtlichen Beschluss bestätigen oder abändern; eine Aufhebung ist nur ausnahmsweise in bestimmten Fällen möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 215/03h Entscheidungstext OGH 07.10.2003 5 Ob 215/03h ... mehr lesen...
Begründung: Rudolf F*****, ist grundbücherlicher Eigentümer des 1/3-Anteiles BLNR 2 der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf diesem Anteil ist in CLNR 1a ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten gemäß Punkt III des Übergabsvertrages vom 23. 9. 1991 für Theresia U***** und Apollonia F***** einverleibt. Rudolf F*****, ist grundbücherlicher Eigentümer des 1/3-Anteiles BLNR 2 der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf diesem Anteil ist in CLNR 1a ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Erstbeklagten unter anderem die Einwilligung in die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 an den 15.863/25.450 Anteilen der Erstbeklagten an der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1193/16, hinsichtlich der voraussichtlichen 39/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 1/6/2, und der voraussichtlichen 41/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vorliegenden, vom Rekursgericht für zulässig erklärten Revisionsrekurs wird die Rechtsfrage an den OGH herangetragen, ob ein dinglich Vorkaufsberechtigter – die Revisionsrekurswerberin – die bücherliche Übereignung der mit dem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft auch dann anfechten kann, wenn der Vorkaufsfall (hier wegen der Annahme eines Freundschaftskaufs) verneint wurde und daher die Eintragung des Vorkaufsrechts ohnehin erhalten geblieben ist. Das Rekursger... mehr lesen...
Norm: GBG §122GBG §126 Abs2
Rechtssatz: Das Rechtsmittelverfahren in Grundbuchssachen ist einseitig. Entscheidungstexte 5 Ob 163/02k Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 163/02k Veröff: SZ 2002/115 5 Ob 233/02d Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 233/02d Auch; Beisatz: Eine Rechtsmittelbeantwortung ist zurückzuweisen. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin Elfrieda H***** war (bis zur Verbücherung des verfahrensgegenständlichen Eintragungsgesuches) Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Die Liegenschaft besteht aus insgesamt 15 Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 64.258 m2, wovon laut Gutsbestandsblatt 36.066 m2 auf "Wald", 27.928 m2 auf "landwirtschaftlich genutzte Flächen" und 264 m2 auf eine "Baufl. (Gebäude)" entfallen. Im Rang C-LNR 5a ist für Mag. Ottilie K***** und Eduard K***** (d... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin sowie die Einverleibung eines Pfandrechts zugunsten der H***** AG im Höchstbetrag von EUR 4,800.000, aufgrund eines Kaufvertrags vom 13. 9. 2001 samt Grunderwerbssteuerselbstberechnung, PNr 38/2001, eines beglaubigten Firmenbuchauszugs vom 14. 9. 2001, einer Spezialvollmacht vom 11. 9. 2001 sowie einer Pfandurkunde der Pfandglä... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses Klammergasse 2/Schlagergasse 7 vom beklagten Masseverwalter der (Mehrheits-)Mit- und Wohnungseigentümerin die Bezahlung des Klagsbetrages als Schadenersatz aus von ihr veranlasster unbefugter Bauführung. Für die Forderung bestehe ein Vorzugspfandrecht gemäß § 13c WEG. In der Klage berief sich der Klagevertreter darauf, dass ihm die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage von vier Vollmachten (jeweils in Urschrift und Kopie) bgehrte die Antragstellerin beim Erstgericht die Ersichtlichmachung des Namens und der Adresse des im
Spruch: angeführten Verwalters in der Einlage EZ *****. Die Unterschriften auf den Vollmachten stimmen mit Namen von Personen überein, die zusammen über die Mehrheit der Miteigentumsanteile der betreffenden Liegenschaft - 3623 von insgesamt 6600 - verfügen. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil § 1... mehr lesen...
Begründung: Über Begehren der Antragstellerin bewilligte das Erstgericht aufgrund der Pfandurkunde mit Vorrangseinräumungserklärung vom 21. 9. 2001 im Lastenblatt der EZ ***** GB ***** des Bezirksgerichtes ***** die Einverleibung des Pfandrechts für gewährte und künftig zu gewährende Kredite im Höchstbetrag von S 1,000.000 zugunsten der R***** registrierte Genossenschaft mbH sowie die Einverleibung des Vorrangs des genannten Pfandrechts vor dem in ClNr 11a einverleibten Wohnungsrech... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 8. August 2001, TZ 1833/01, aufgrund des Übergabsvertrags vom 21. 12. 2000, des Bescheides der Bezirksgrundverkehrskommission Eferding vom 17. 1. 2001 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Linz-Urfahr vom 21. 5. 2000 im Grundbuch der EZ ***** KG ***** folgende Grundbuchseintragungen: 1. Die Einverleibung des Eigentumsrechts je zur Hälfte für Gerald S***** und Silvia S*****, beide *****. 2. Die Einverleibung der... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 14. 5. 2001 begehrte die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses ***** vom beklagten Mit- und Wohnungseigentümer Zahlung von S 5.271,59 sA an rückständigen Bewirtschaftungskosten für die Monate März bis Mai 2001. Gleichzeitig mit der Klage werde der Antrag auf Anmerkung dieser Klage im Grundbuch ob den 172/10.285 Anteilen des Beklagten auf der EZ ***** Grundbuch ***** gestellt. In der Klage berief sich der Rechtsanwalt Dr. Roland K***** auf eine ihm ertei... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, im ... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die Liegenschaft EZ***** Grundbuch ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist auf Grund eines Kaufvertrages vom 6. 6. 2000 im Rang 1664/1997 als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** vorgemerkt; einverleibt ist das Eigentumsrecht noch für Stefan W*****. Am 21. 3. 2001 beantragte die vorgemerkte Eigentümerin mit beglaubigt unterfertigtem Gesuch die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung. Beide Vorinstanzen wiesen dieses Eintragungsgesuch mit der
Begründung: ab, dass gemäß § 53 Abs 1 GBG nur der ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1998 im Rang 1664/1997 vorgemerkte Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****; einverleibt ist das Eigentumsrecht noch für die T***** Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Am 28. 2. 2001 beantragte die vorgemerkte Eigentümerin mit beglaubigt unterfertigtem Gesuch die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung und die Zustellung der einzigen Beschlussausfertigung an Rechtsanwalt Dr. Alois E*****. Beide Vorinstanzen wiesen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im außerordentlichen Rechtsmittel aufgestellte Behauptung, der Grundbuchsantrag habe hinsichtlich der Servitut nicht das Adjektiv "unbeschränkt" enthalten, es sei eine maximale Breite der Fahrzeuge sowie eine örtliche Begrenzung auf den Straßenhof begehrt worden, ist unrichtig. Der Antrag vom 23. 10. 2000 (von den Antragstellern datiert mit 20. 10. 2000) wird nicht durch den Inhalt des Rekurses vom 30. 11. 2000 besti... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im außerordentlichen Rechtsmittel aufgestellte Behauptung der uneinheitlichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist unzutreffend. Vielmehr entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass im Außerstreitverfahren die Beschwer der Rechtsmittelwerber Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel ist (MGA AußStrG**2 § 9 AußStrG E 1). Da in Grundbuchssachen die Rekurslegitimation nach § 9 AußStrG zu beurteilen ist,... mehr lesen...
Begründung: Derzeitiger Eigentümer der Liegenschaft EZ 502 GB *****, bestehend aus den Grundstücken 474/1 und 478, ist Herbert G*****. Sein Eigentumsrecht wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 6. 7. 2000 zu TZ 13330/00 einverleibt. Über Antrag des Grundverkehrsbeauftragten des Landes Salzburg vom 11. 10. 2000 wurde auf Grund eines Bescheides vom selben Tag, Zl GVB 2641/001, im Eigentumsblatt dieser Grundbuchseinlage zu TZ 15441/00 die Einleitung eines Prüfungsverfahrens gemäß... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. Der Gegner der gefährdeten Partei hielt 95,1 % der Aktien einer seinen Namen tragenden Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 50 Mio S. 4,9 % der Aktien hält die gefährdete Partei. Am 23. 12. 1996 schlossen die gefährdete Partei und die genannte Aktiengesellschaft einen Kooperationsvertrag, der in seinen Punkten 1.1. bis 1.4. als Vertragsgegenstand die Regelung der Zusammenarbeit der Parteien zum Zweck der Produktion und des Vertriebs von Zigarettenverpack... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten von Almut S***** ist auf der EZ ***** Grundbuch ***** zu BLNr 4v hinsichtlich W13 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a Abs 2 WEG angemerkt. Liegenschaftseigentümerin ist die Firma F***** Gesellschaft mbH & Co KG in R*****. Zugunsten von Almut S***** ist auf der EZ ***** Grundbuch ***** zu BLNr 4v hinsichtlich W13 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, Absatz 2, WEG angemerkt. Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Im A2-Blatt der Liegenschaft EZ 8*****, die 19 Miteigentümern gehört, ist unter LNR 1 a ersichtlich gemacht, dass mit ihr als Stammsitzliegenschaft zwei Anteile an der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ ***** verbunden sind. Am 5. 10. 1999 erwirkte die Antragstellerin, Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2*****, beim Amt der burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde 1. Instanz einen Bescheid, in dem gemäß § 89 lit c des burgenländischen Flurverfassungs-L... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte am 17. 3. 2000 beim Erstgericht die Einverleibung seines Eigentumsrechts ob der EZ 756 Grundbuch ***** aufgrund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 21. 10. 1999, rechtskräftig seit 22. 12. 1999, GZ 13 A 248/99d, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Graz-Umgebung, eines Staatsbürgerschaftsnachweises und einer Promotionsbestätigung. Im gleichen Antrag begehrte er, hinsichtlich derselben Liegenscha... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. Oktober 1998 ordnete das Erstgericht ua mit dem Beschluss TZ 2042/98 hinsichtlich der EZ ***** KG ***** aufgrund der von der ***** Agrarbezirksbehörde im Flurbereinigungsverfahren***** vorgelegten Unterlagen die Löschung der in das Verfahren einbezogenen Grundstücksnummern 151, 234, 1274, 1311/2, 1315 und 1316 sowie die Aufstellung der Abfindungsgrundstücke Nr 2418 und 2422 an. Einem dagegen von den Eigentümern der zu löschenden Grundstücke ge... mehr lesen...