Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Walter S*****, vertreten durch o. Univ.... mehr lesen...
Begründung: Am 8. 3. 2000 kam es gegen 4.15 Uhr in der Früh auf der Schipiste "Mittelabfahrt" im Schigebiet S***** zu einem schweren Unfall, als Michael M***** vor Beginn des Abschleppens eines "Ski-Doo" (Motorschlitten) mit Hilfe eines Pistengerätes, dessen Halterin die Zweitbeklagte und dessen Lenker der Erstbeklagte war, ausrutschte und mit dem linken Bein in die laufende Schneefräse des stehenden Pistengerätes geriet. Sowohl M***** als auch der Erstbeklagte waren bei der Zweit... mehr lesen...
Norm: EKHG §2 Abs2
Rechtssatz: Pistengeräte sind zwar im technischen Sinn Kraftfahrzeuge, das EKHG gilt jedoch nur für Kraftfahrzeuge iSd KFG 1967 (§ 2 Abs 2 EKHG). Eine unmittelbare Anwendung des EKHG auf Pistengeräte scheidet daher aus. Um eine analoge Anwendung des EKHG in Betracht zu ziehen, wäre es auch nach der herrschenden Lehre nötig, dass die im konkreten Fall verwirklichte Gefahr derjenigen Gefahr nahe kommt, die aus der Teilnahme ein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zuletzt die Zahlung von S 86.904,04 als Schadenersatz aus einem von ihr auf der von der beklagten Partei betriebenen Go-Kart-Bahn erlittenen Unfall. Sie erhob auch ein für künftige Schäden betreffendes Feststellungsbegehren und bekannte ein Eigenverschulden von 50 % ein. Zum Unfallszeitpunkt sei für die Go-Kart-Bahn keine Betriebsstättengenehmigung vorhanden gewesen; auf der asphaltierten Strecke der Go-Kart-Bahn sei unzulässigerweise Schotter vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 EKHG hängt die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ua vom Betrieb eines Kraftfahrzeuges ab. Gemäß § 2 Abs 2 EKHG ist der Begriff des Kraftfahrzeuges im Sinne des KFG 1967 auszulegen. Die Kraftfahrzeugeigenschaft ist von den Gerichten seit der Aufhebung des § 1 Abs 4 KFG 1967 (BGBl 1992/452) selbständig zu beurteilen (Schwimann/Schauer, ABGB2 VIII, § 2 EKHG Rz 7). Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 KFG 1967 ist ein Kraftfahrzeug ei... mehr lesen...
Norm: EKHG §1EKHG §2 Abs2
Rechtssatz: Die Kraftfahrzeugeigenschaft ist von den Gerichten seit der Aufhebung des § 1 Abs 4 KFG 1967 (BGBl 1992/452) selbständig zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Ob 28/00s Entscheidungstext OGH 25.07.2000 10 Ob 28/00s 2 Ob 239/99g Entscheidungstext OGH 28.09.2000 2 Ob 239/99g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte Zahlung von S 107.000,-- sA als Schadenersatz aus einem von ihm auf der von der Beklagten betriebenen Gokartbahn erlittenen Unfall, bei dem er durch die Bremsscheibe eines anderen Gokarts verletzt worden war; er erhob auch ein künftige Schäden betreffendes Feststellungsbegehren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte ua fest, dass die Gokartbahn der Beklagten von einem Mitarbeiter des Klägers zur Durchführung eines Rennens ge... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 1. 1993 verunglückte Rudolf G*****, der Ehegatte der Klägerin, auf dem Sägewerksareal des Beklagten tödlich. Der Beklagte war der Dienstgeber von Rudolf G*****. Er war mit diesem am Unfallstag beim Verladen von Bretterpaketen beschäftigt, wobei er sich hiezu eines zu seinem Betrieb gehörigen und von ihm gehaltenen Radladers bediente, während Rudolf G***** als Fahrer des ebenfalls zum Betrieb des Beklagten gehörigen und von diesem gehaltenen LKW vorerst nur unb... mehr lesen...
Norm: EKHG §2 Abs2
Rechtssatz: Die typische Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges liegt in der erreichbaren hohen Geschwindigkeit bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr (vgl EvBl 1982/129). Entscheidungstexte 1 Ob 549/92 Entscheidungstext OGH 01.04.1992 1 Ob 549/92 Veröff: EvBl 1992/132 S 584 2 Ob 84/00t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Mai 1978 gegen 18,50 Uhr kippte in der Nähe des Anwesens des Johann E in Ellbägen 107 (Bezirk Innsbruck) eine vom Drittbeklagten gelenkte etwa 14 Tonnen schwere Planierraupe auf einem Hanggelände um und stürzte auf die Brenner-Eisenbahnstrecke. Dadurch entstand der Klägerin erheblicher Schaden; Personenschaden trat nicht ein. Ein wegen dieses Unfalles zu 18 U 1065/78 des Bezirksgerichtes Innsbruck eingeleitetes Strafverfahren wurde gemäß § 90 StPO eingeste... mehr lesen...
Norm: EKHG §2 Abs2KFG 1955 §1 Abs2KFG 1967 §2 Abs1
Rechtssatz: Eine mit Gleisketten ausgestattete Planierraupe ist kein Kraftfahrzeug im Sinne des KFG bzw EKHG. VwGH vom 20.04.1970, 1657/69; Veröff: ZVR 1970/227 S 292 Entscheidungstexte 8 Ob 22/85 Entscheidungstext OGH 24.10.1985 8 Ob 22/85 Beisatz: Nicht auf einer Straße verwendete Planierraupe. (T1) Veröff: JBl 1986,525 =... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bagger auf einer Baustelle mit eigener Motorkraft fährt, und zur Fortbewegung mit Ketten (Raupen) ausgerüstet ist, vermag für sich allein die Einstufung als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 KFG 1967 nicht zu rechtfertigen. Ergibt sich aus den entsprechenden Urkunden (insbesondere Genehmigung des Fahrzeuges nach den §§ 28 ff KFG 1967 sowie allenfalls auch der Zulassung zum Verkehr nach den §§ 26 ff KFG 1967) nicht zweifelsfrei die Qualifikation des Baggers als... mehr lesen...
Norm: EKHG §2 Abs2KFG 1967 §1 Abs4KFG 1967 §2 Z4
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bagger auf einer Baustelle mit eigener Motorkraft fährt, und zur Fortbewegung mit Ketten (Raupen) ausgerüstet ist, vermag für sich allein die Einstufung als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 KFG 1967 nicht zu rechtfertigen. Ergibt sich aus den entsprechenden Urkunden (insbesondere Genehmigung des Fahrzeuges nach den §§ 28 ff KFG 1967 sowie allenfalls auch der Zulassu... mehr lesen...
Norm: EKHG §2 Abs2KFG 1955 §1 Abs2KFG 1967 §2 Abs1
Rechtssatz: Ein "scrapper" ist ein Kraftfahrzeug im Sinne des EKHG. Entscheidungstexte 2 Ob 264/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 2 Ob 264/76 Veröff: ZVR 1978/39 S 44 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058080 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIICEKHG §2 Abs2StVO §62 Abs1
Rechtssatz: Der Unfall beim Betrieb eines Hubstaplers, auf den die Waren von einem Lastkraftwagen umgeladen worden waren und der sich erst anschließend dadurch ereignete, dass die Ladung des Hubstaplers umkippte, lässt sich nicht als ein solcher beim Betrieb des Lastkraftwagens, also eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 1 EKHG, werten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 7. 10. 1966 auf einer Baustelle in S von einem stürzenden Holzmast getroffen und schwer verletzt. Er macht gegen die Beklagten zur ungeteilten Hand Schmerzengeld, den Ersatz von Krankenhauskosten und von Kleiderschäden in der Gesamthöhe von S 28.872.70 geltend. Er behauptet, den Erstbeklagten treffe ein Verschulden am Unfall, weil er als Bauführer die Baustelle nicht abgesichert und keine Warn- oder Verbotstafeln aufgestellt habe. Der Drittbeklagte habe durch unvor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IVEKHG §2 Abs2
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeug, das gemäß § 2 Abs 2 EKHG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist, kann nicht ohne weiteres dem Begriff des "gefährlichen Betriebes" unterstellt werden, weil sonst die vom Gesetz gewollte Ausnahme über den Weg einer sinngemäßen Anwendung der Grundsätze des Haftpflichtrechtes im Ergebnis verhindert würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...