Norm
EKHG §1 IIICRechtssatz
Der Unfall beim Betrieb eines Hubstaplers, auf den die Waren von einem Lastkraftwagen umgeladen worden waren und der sich erst anschließend dadurch ereignete, dass die Ladung des Hubstaplers umkippte, lässt sich nicht als ein solcher beim Betrieb des Lastkraftwagens, also eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 1 EKHG, werten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058421Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2017