Begründung: Die 1985 geborene Tochter der beiden Kläger, Isabella R*****, wurde am 6. 7. 2001 als Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker eines im Unfallszeitpunkt bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt war, schwerst verletzt. Im Verfahren 30 Cg 162/02f des Landesgerichtes Linz wurde rechtskräftig die Haftung der Beklagten gegenüber Isabella R***** zur ungeteilten Hand, begrenzt mit den Haftungshöchstbeträgen des EKHG, für alle... mehr lesen...
Norm: EKHG §15EKHG §16
Rechtssatz: Dasselbe Ereignis liegt vor, wenn die Schadensursachen räumlich und zeitlich eng zusammenhängen. Auf den engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang der eingetretenen Verletzungen kommt es nicht an. Entscheidungstexte 2 Ob 163/06v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 163/06v Veröff: SZ 2007/96 ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1967 wurden ins Erdreich einer damals der Erstantragstellerin gehörigen Liegenschaft drei Lagerbehälter für Mineralölprodukte verlegt. Im Jahre 1992 wurde anlässlich einer Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von diesen Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen seien, die sich auf das Grundwasser ausgewirkt hätten. Die Wasserrechtsbehörde ordnete deshalb wasserpolizeiliche Maßnahmen an; die dabei angestrebte hydraulische Sanierung führte dazu, dass e... mehr lesen...
Begründung: Am 3. April 1991 lenkte ein Dienstnehmer der Antragstellerin einen von dieser gehaltenen Tankwagenzug, bestehend aus dem mit etwa 17.000 Liter Dieseltreibstoff, Normal- und Superbenzin beladenen Zugfahrzeug und dem mit etwa 16.000 Liter Superbenzin beladenen Anhänger auf der Westautobahn in Richtung Salzburg. Um etwa 23.00 Uhr stürzte im Gemeindegebiet von Neustift-Innermanzing der Anhänger um und begann zu brennen. Das Feuer griff auf das Zugfahrzeug über und beide Fa... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IEKHG §16EKHG §19WRG §31
Rechtssatz: Die Haftung des Halters eines Tankfahrzeuges, der zugleich Verpflichteter im Sinne des § 31 Abs 2 und 3 WRG ist, für die Kosten der wegen Gefahr im Verzug von der Behörde veranlaßten, erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung ist verschuldensunabhängig und betraglich durch die Haftungshöchstbeträge für Schäden an Sachen nach § 16 EKHG nicht beschränkt. ... mehr lesen...
Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren des zweiten Rechtsganges ist nur noch strittig, ob und bis zu welchem Betrag der Beklagte dem Kläger aus dem Unfall vom 29. Jänner 1965 nach dem EKHG für restliche Sachschäden von 66.475 S und Schmerzengeld von 12.000 S = zusammen 78.475 S abzüglich des im ersten Rechtsgang zugesprochenen Betrages von 26.000 S = restlich 51.975 S haftet. Der Erstrichter sprach dem Kläger weitere 6739.70 S samt Zinsen zu und wies das Mehrbegehren ab. Er stellte f... mehr lesen...
Norm: EKHG §16ZPO §411 Bd
Rechtssatz: Ist eine verhältnismäßige Kürzung der Ersatzansprüche gemäß § 16 EKHG vorzunehmen, so kann zwar nicht mit Rechtskraftwirkung über die Ansprüche von nicht am Verfahren beteiligten Geschädigten abgesprochen werden, doch bilden diese Ansprüche eine zu prüfende Vorfrage. Entscheidungstexte 2 Ob 190/72 Entscheidungstext OGH 08.02.1973 2 Ob 190/72 ... mehr lesen...