Gründe: Manuel L***** wurde mit dem auch andere Angeklagte (nämlich Stefan S***** und Christopher M*****) betreffenden Urteil des Landesgerichts Leoben vom 8. Juli 2008, GZ 14 Hv 103/08k-14, der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (I) und des Raufhandels nach § 91 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Demnach hat er (... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 1. August 2005 legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau den Angeklagten Rene M*****, Josef G***** und Michael K***** zur Last, am 31. Jänner 2005 in Eggenburg den Mitangeklagten Haofan Z***** in verabredeter Verbindung durch Versetzen mehrerer Faustschläge, die eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, nämlich eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde des rechten Mittelfingers mit einer Streckensehnenverletzung zur Folge hatten,... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §7 Abs2StGB §91 Abs2
Rechtssatz: § 91 Abs 2 zweiter Fall StGB liegt vor, wenn der Angriff für die schwere Verletzung (im Sinne der Äquivalenztheorie) ursächlich und der Erfolg normativ zurechenbar war. Zwischen einem tätlichen Angriff mehrerer und schweren Abwehrverletzungen des angegriffenen Opfers besteht selbst dann, wenn die Gegenwehr offensiv, aber in Notwehr erfolgte, durchaus ein Adäquanz- und Risikozusammenhang. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.Dezember 1965 geborene Elektrikergeselle Peter P*** des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 85 Z 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 6.Juni 1987 in Böhlerwerk den Helmut K*** durch Versetzen eines Schlages, wodurch der Genannte mit dem
Kopf: auf den Asphalt der Straße aufschlug, vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat für immer ein schweres Leiden des Helmut K***, nämlich eine H... mehr lesen...
Norm: StGB §91 Abs2
Rechtssatz: Aus der Teilnahme am Raufhandel ist dem Täter ua kann kein Vorwurf zu machen, wenn er nur bestrebt ist, den Streit (tätlich) zu beenden, indem er etwa raufende voneinander trennt. Wer sich aber in einem Raufhandel lediglich einmengt, um einen der Teilnehmer zu unterstützen, kann aus diesem keineswegs streitschlichtenden und daher von der Rechtsordnung nicht erwünschten Vorgehen nicht den Anspruch auf Straflosigke... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 22-jährige Bürokaufmann Lorenz A und der 20-jährige Starkstrommonteur Helmut B des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83 Abs 1, 86 StGB schuldig erkannt und hiefür nach der letztgenannten Gesetzesstelle zu Freiheitsstrafen verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruch haben sie am 6. Juli 1980 bei Rust am See in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken als Mittäter dem Günter C durch Versetzen zahlreicher wuchtiger Fa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14. Oktober 1949 geborene Ing. Lothar A, dessen am 28. März 1953 geborener Schwager Werner B und der am 13. März 1949 geborene Karl C des Verbrechens der Kärperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und 85 Z 3 StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht erkannte, daß am 13.7.1980 in Gloggnitz im Zug eines Raufhandels I.) Ing. Lothar A und Werner B im einverständlichen Zusammenwirken (als Mittäter) dem Karl C d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.Jänner 1962 geborene - zur Tatzeit noch jugendliche - Hilfsarbeiter Christian A, der am 23. April 1961 geborene Hilfsarbeiter Walter B und der am 15.Mai 1946 geborene beschäftigungslose Franz C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 2 StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 6.Oktober 1979 in Bruck an der Leitha in verabredeter Verbindung den Anton D vorsätzlich am Körper verletzt zu hab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10. Juli 1945 geborene Kaufmann Jozsef A und der am 24. Juni 1945 geborene Hilfsarbeiter Lajos B, die beide aus Ungarn stammen, des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83 Abs 2, 86 StGB schuldig erkannt, weil sie am 23. Jänner 1978 im Gemüsegeschäft des Erstgenannten in Wien 7, Siebensterngasse 58, im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Beteiligte den ebenfalls aus Ungarn stammenden ehemaligen Arzt Dr... mehr lesen...