Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Markus S***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (1.), des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (2.) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (3.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Markus S***** des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Abs 1 StGB... mehr lesen...
Norm: StGB §77
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestands der Tötung auf Verlangen ist neben einem - über das aus einer Augenblicksstimmung entspringende bloße Einverständnis des Opfers hinausgehenden - ernsthaften Verlangen des Opfers das Vorliegen eines sowohl die Tötung als auch das ernstliche und eindringliche Verlangen und den Sterbewillen des Opfers umfassenden Vorsatzes des Täters Voraussetzung. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §77StGB §78
Rechtssatz: Der Mitwirkung am Selbstmord (hier: Gastod) begangen durch Hilfeleistung macht sich derjenige schuldig, der zwar die Handlung, die unmittelbar den Tod der anderen Person herbeiführt, nicht selbst unternimmt, aber die Handlung, durch die ein anderer seinen eigenen Tod vorsätzlich herbeiführt, auf irgend eine Weise ermöglicht oder erleichtert. Der Tatbestand der Tötung auf Verlangen setzt hingegen voraus, daß de... mehr lesen...
Norm: StGB §77
Rechtssatz: Ein ausdrückliches und ernstliches Verlangen im Sinne des § 139 a StG liegt nicht vor, wenn der Täter weiß, daß die Vorstellungen des anderen falsch sind, auf denen sein Wunsch beruht, getötet zu werden. Entscheidungstexte 4 Os 1057/36 Entscheidungstext OGH 02.02.1937 4 Os 1057/36 Veröff: SSt 17/13 European... mehr lesen...
Norm: StGB §77StGB §78
Rechtssatz: Tötung auf Verlangen liegt vor, wenn die Handlung, die unmittelbar den Tod eines anderen herbeiführt, auf dessen ausdrückliches und ernstliches Verlangen vom Täter selbst unternommen wird. Mitwirkung am Selbstmord hat zur Voraussetzung, daß der Täter einen anderen dazu verleitet, die Handlung, die unmittelbar dessen Tod herbeiführen soll, selbst zu unternehmen, oder daß er die Unternehmung einer solchen Handlu... mehr lesen...