RS OGH 2008/2/19 14Os2/08p

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Veröffentlicht am 19.02.2008
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Norm

StGB §77

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des Tatbestands der Tötung auf Verlangen ist neben einem - über das aus einer Augenblicksstimmung entspringende bloße Einverständnis des Opfers hinausgehenden - ernsthaften Verlangen des Opfers das Vorliegen eines sowohl die Tötung als auch das ernstliche und eindringliche Verlangen und den Sterbewillen des Opfers umfassenden Vorsatzes des Täters Voraussetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123141

Dokumentnummer

JJR_20080219_OGH0002_0140OS00002_08P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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