Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Robert W***** und Günter K***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB, ersterer als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat Günter K***** als unmittelbarer Täter, indem er zu einem unbekannten Zeitpunkt Mitte bis Ende März 2007 in G***** und S***** die rumänischen Staatsangehörigen Larcrimioara V*****, Alina S*****, Mariana C*****, Corina T***** und Erz... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschlüssen des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Leoben vom 17. Jänner 2007, GZ 36 Ur 91/06h-347 und 349, wurde jeweils nach Durchführung einer Haftverhandlung die am 6. Oktober 2006 über die beiden Beschuldigten Attila K***** und Peter Ko***** verhängte (ON 144 und 146) und mehrmals verlängerte (ON 166, 168, 227 und 229) Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Fluchtgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 StPO und der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO f... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §217EG Amsterdam Art39EG Amsterdam Art43
Rechtssatz: Durch Verbringung einer geschützten Person in ein für sie fremdes Land, auch wenn diese von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen erfolgt, ist generell die Gefahr für sie verbunden, in finanzielle Abhängigkeit von anderen zu geraten und ihre sexuelle Dispositionsfähigkeit zu verlieren. § 217 StGB erfasst daher eine „besonders gefährliche und schamlose" Form der Förderung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in der Sache unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche enthält, wurde Panayot Hristakiev D*****, soweit für das Nichtigkeitsverfahren relevant, des Verbrechens des (gewerbsmäßigen) grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (Punkt 1 des Urteilssatzes). Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in der Sache unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche enthält, wurde Panayot... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. März 1942 geborene beschäftigungslose Adolf C*** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (A/) sowie der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (B/) der Zuhälterei nach § 216 Abs 1 und Abs 2 StGB (C/), nach § 36 Abs 1 Z 1, 3 und 4 WaffG (D/) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (E/) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat er in St. Pölten vorsätzlich... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §217
Rechtssatz: Der Begriff des "Zuführens" ist in beiden Straftatbeständen (der §§ 217 und 215 StGB) im gleichen Sinn zu verstehen, nämlich als "gezielte (und aktive) Einflußnahme auf das Schutzobjekt in der Richtung einer Umwandlung der gesamten Lebensführung in jene einer Prostituierten", wobei dies für § 217 Abs 1 StGB (nur) dahin zu modifizieren ist, daß die Einflußnahme auf die Lebensführung einer Prostituierten in ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.August 1948 geborene Gastwirt Johann H*** der Vergehen (1.) der entgeltlichen Förderung fremder Unzucht nach § 214 StGB und (2.) der Zuhälterei nach § 216 Abs. 2 (zu ergänzen: vierter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Langenlois vorsätzlich 1. von 1982 bis 31.Juli 1984 zahlreiche Gäste seines Lokales "P***" der Unzucht mit anderen Personen zugeführt, nämlich die als Tänzerinnen und Animierdamen auftretenden Narcisa ... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Februar 1960 geborene Harald P*** und der am 8. Dezember 1964 geborene Sieghard B*** wurden des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB. (II) und des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 StGB. (III), Harald P*** außerdem des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs. 1 Z. 3 StGB. (I) sowie des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. (IV) schuldig erkannt. Darnach haben I. Harald P*** die Doris B*** durch S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther W*** (zu I/A) des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 "Abs 1 und" Abs 3 Z 1 und 3 StGB (aus der irrigen Zitierung auch des Abs 1 ist dem Angeklagten nach Lage des Falles ein Nachteil nicht erwachsen; vgl. EvBl 1986/23), (zu I/B) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB, (zu I/C) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (die irrige Bezeichnung "215" beruht offenkundig auf einem Schreibfehl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Jovan G***, Gino S*** und Edmund Franz W*** des (bei G*** gemäß § 15 StGB teils versuchten, bei S*** nur versuchten) Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG nF, W*** und G*** (F.1./1./1/3./) teilweise als Beteiligte (§ 12 dritte Alternative StGB), G*** und W*** überdies des Vergehens nach § 16 Abs. 1 (4. und 5.Fall) SGG nF, G*** ferner der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs. 2 StGB und nach § 36 Abs. 1 lit a WaffenG sowie S*** des Vergehens... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §217 Abs1
Rechtssatz: "Zuführen" setzt hier (anders als nach §§ 213, 214 StGB) kein unmittelbares Zustandebringen der persönlichen Annäherung zwischen den Unzuchtspartnern, dh keinen persönlichen Kontakt des Täters mit den Partnern voraus. Entscheidungstexte 13 Os 4/87 Entscheidungstext OGH 19.02.1987 13 Os 4/87 ... mehr lesen...
Gründe: Eckhard Bruno S*** und Walter Jürgen H*** wurden des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 13.April 1985 in Dornbirn als Mittäter die Österreicherin Cornelia H*** (die geschiedene Gattin des Zweitverurteilten) der gewerbsmäßigen Unzucht in Italien zugeführt, indem sie diese von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort in Dornbirn in einem Personenauto nach Genua brachten, dort in einem Hotelzimmer einquartierten, mit ihr die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.März 1954 geborene Günther W*** und die am 30.März 1962 geborene Ines W*** des Vergehens der entgeltlichen Förderung fremder Unzucht nach dem § 214 StGB und Günther W*** überdies des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit a WaffG 1967 schuldig erkannt. Von weiteren Anklagepunkten ergingen unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche. Gegen die Schuldsprüche wenden sich die Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerden, die vom Angeklagten Günthe... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §216StGB §217
Rechtssatz: Keine (echte) Idealkonkurrenz zwischen den Delikten nach den §§ 217 (hier: Abs 1), 216 und 215 StGB. Die beiden letztangeführten Tatbestände gehen vielmehr in jenem des § 217 StGB auf. Entscheidungstexte 11 Os 120/86 Entscheidungstext OGH 21.10.1986 11 Os 120/86 Veröff: SSt 57/80 = EvBl 1987/71 S 283 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.Feber 1951 geborene Josef L*** und der am 23.April 1954 geborene Stefan A*** des Verbrechens des Menschenhandels nach dem § 217 Abs. 1 (erster Fall) StGB (Punkt I./1.) sowie des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I./2.) und der Angeklagte Stefan A*** überdies des Vergehens der teils versuchten, teils vollendeten Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach den §§ 215; 15 StGB (Punkt II./1. und 2.) schuldig erkann... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: Herbert(Waldemar)A des Verbrechens des Menschenhandels (als Bestimmungstäter nach § 12 2. Alternative StGB) gemäß § 217 Abs. 1 (1. Deliktsfall) StGB (Punkt A 2 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (B) und der Zuhälterei nach § 216 StGB (C); Eckhard(Bruno)B des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 (zu ergänzen: Abs. 1), 1. Deliktsfall StG... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.März 1962 geborene Friedrich A und der am 16.April 1957 geborene Ernst B wurden mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. schuldig erkannt, weil sie 'im Juli und August 1983 in Hall in Tirol und in Wattens Sonja E und Inge D der gewerbsmäßigen Unzucht zuführten, indem sie die Genannten dazu beeinflußten und mit Freiern zusammenbrachten'. Die Angeklagten bekämpfen diesen Schuldspruch, auf § 281 Abs. 1 Z. 5 und... mehr lesen...
Norm: StGB §215
Rechtssatz: Eine Person, welche die gewerbsmäßige Unzucht bereits ausübt, kann dieser nicht mehr zugeführt werden. Entscheidungstexte 12 Os 153/83 Entscheidungstext OGH 15.03.1984 12 Os 153/83 11 Os 120/86 Entscheidungstext OGH 21.10.1986 11 Os 120/86 Vgl auch; Beisatz: Sie kann hingegen sehr wohl Sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf A 1./ des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB, 2./ des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 StGB, 3./ des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und 4./ des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, zu 1./ Ernestine B, indem er sie an sogenannte Animierlokale, wo sie der Geheimprostitution nachging, vermittelt... mehr lesen...
Gründe: Johann A wurde der Verbrechen nach § 133 Abs 1, Abs 2 StGB. (A I), nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB. (A II) und § 217 Abs 1 StGB. (A III) sowie der Vergehen nach § 215 StGB. (A IV), § 83 Abs 2 StGB. (A V) und § 288 Abs 1 StGB. (A VI) schuldig erkannt. Er hat: im Spätsommer 1981 den von ihm in der Bundesrepublik Deutschland gemieteten Personenkraftwagen Rolls Royce, ausgestattet mit einem Autotelephon (Gesamtkaufpreisrest 110.829,95 DM), veruntreut, indem er das Fahrzeug nach Öste... mehr lesen...
Norm: StGB §213StGB §214StGB §215
Rechtssatz: § 215 StGB pönalisiert das Zuführen einer Person zur gewerbsmäßigen Unzucht schlechthin, wogegen § 214 (gleichwie zum Teil auch § 213) StGB das Zuführen des Opfers zur Unzucht mit einer anderen Person, also das konkrete Bewirken einer persönlichen Annäherung (mindestens) zweier individuell bestimmter Menschen zu einzelnen Unzuchtsakten erfaßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert Karl A (IV.) des Verbrechens der (mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit dem Tod begangenen) schweren Nötigung (der Ingrid B zur häufigeren Ausübung der Prostitution) nach § 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 3 StGB sowie der Vergehen (I. 1.) der (einem Gendarmeriebeamten während einer Amtshandlung zugefügten und darum) schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB, (I. 2. bis 6.) der (in weiteren 5 Fällen verübten... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 5. August 1950 geborenen Roman A und den am 15. April 1951 geborenen Othmar Rudolf B, zwei österreichische Staatsbürger, des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB, Othmar Rudolf B auch des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit b Waffengesetz schuldig und verurteilte sie zu einer (bei B bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe. Vom Vergehen der Zuhälterei nach § 216 StGB sprach das Gericht die Angeklagten hingegen (rechtskräftig) fr... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.März 1957 geborene Landwirt Diethelm A wurde des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB und des Vergehens der versuchten Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach §§ 15, 215 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er im Februar 1981 in Linz getrachtet, Christine B (zu 1) durch die Äußerungen, er werde ihr Gesicht verunstalten, er lasse sie von einem Bekannten umbringen und ihr Kind entführen, somit durch Drohung mit einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.August 1937 geborene beschäftigungslose Johann A des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach dem § 206 Abs 1 StGB., sowie der Vergehen der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB., der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB., der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB. und der Zuhälterei nach dem § 216 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, A/ von Mai 1979 bis Juni 1979 in Staasdorf ca. 20 mal mit der... mehr lesen...
Norm: StGB §215
Rechtssatz: Zur Vollendung des Vergehens nach § 215 StGB ist nicht erforderlich, daß das Opfer dauernd der gewerbsmäßigen Unzucht zugeführt wird, nach Lage des Falles kann hiezu die einmalige Ausnützung genügen. Entscheidungstexte 12 Os 119/80 Entscheidungstext OGH 02.10.1980 12 Os 119/80 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.3.1948 geborene, beschäftigungslose Karl A A./ des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB, B./ des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 3 und 15 StGB, C./ des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB, D./ des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 StGB, E./ des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben einem unangefochtenen Teilfreispruch) der zuletzt beschäftigungslos gewesene Leopold A (zu A I und II) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten, zum Teil schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 2 und 15 StGB., (zu B) des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB., (zu C) des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 StGB. und (zu D) des Vergehens der Kör... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juni 1945 geborene Elektromonteur Josef A des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB., ferner der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. und der Zuhälterei nach § 216 StGB. sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt, weil er 1. die Prostituierte Renate B der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat a... mehr lesen...