Norm: StGB §201StGB §213
Rechtssatz: Bei einer Vergewaltigung (durch Nötigung des eigenen Kindes zum Beischlaf mit einer dritten Person) scheidet eine Tatbeurteilung (auch) wegen Kuppelei nach § 213 StGB aus. Entscheidungstexte 11 Os 5/91 Entscheidungstext OGH 19.02.1991 11 Os 5/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. März 1942 geborene beschäftigungslose Adolf C*** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (A/) sowie der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (B/) der Zuhälterei nach § 216 Abs 1 und Abs 2 StGB (C/), nach § 36 Abs 1 Z 1, 3 und 4 WaffG (D/) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (E/) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat er in St. Pölten vorsätzlich... mehr lesen...
Gründe: Walter Jürgen H***, im ersten Rechtsgang bereits des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 StGB. rechtskräftig schuldig gesprochen, wurde im zweiten Rechtsgang auch noch der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. und der Zuhälterei nach § 216 Abs 1 StGB. (in der Fassung der Strafgesetznovelle 1984, BGBl. 295) schuldig erkannt. Ihm liegt diesbezüglich zur Last, in Dornbirn seine (damalige) Gattin Cornelia H*** 1. im Februar 1984 der gewerb... mehr lesen...
Gründe: Eckhard Bruno S*** und Walter Jürgen H*** wurden des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 13.April 1985 in Dornbirn als Mittäter die Österreicherin Cornelia H*** (die geschiedene Gattin des Zweitverurteilten) der gewerbsmäßigen Unzucht in Italien zugeführt, indem sie diese von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort in Dornbirn in einem Personenauto nach Genua brachten, dort in einem Hotelzimmer einquartierten, mit ihr die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.März 1954 geborene Günther W*** und die am 30.März 1962 geborene Ines W*** des Vergehens der entgeltlichen Förderung fremder Unzucht nach dem § 214 StGB und Günther W*** überdies des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit a WaffG 1967 schuldig erkannt. Von weiteren Anklagepunkten ergingen unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche. Gegen die Schuldsprüche wenden sich die Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerden, die vom Angeklagten Günthe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert Karl A (IV.) des Verbrechens der (mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit dem Tod begangenen) schweren Nötigung (der Ingrid B zur häufigeren Ausübung der Prostitution) nach § 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 3 StGB sowie der Vergehen (I. 1.) der (einem Gendarmeriebeamten während einer Amtshandlung zugefügten und darum) schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB, (I. 2. bis 6.) der (in weiteren 5 Fällen verübten... mehr lesen...
Norm: StGB §213StGB §214StGB §215
Rechtssatz: § 215 StGB pönalisiert das Zuführen einer Person zur gewerbsmäßigen Unzucht schlechthin, wogegen § 214 (gleichwie zum Teil auch § 213) StGB das Zuführen des Opfers zur Unzucht mit einer anderen Person, also das konkrete Bewirken einer persönlichen Annäherung (mindestens) zweier individuell bestimmter Menschen zu einzelnen Unzuchtsakten erfaßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.März 1957 geborene Landwirt Diethelm A wurde des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB und des Vergehens der versuchten Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach §§ 15, 215 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er im Februar 1981 in Linz getrachtet, Christine B (zu 1) durch die Äußerungen, er werde ihr Gesicht verunstalten, er lasse sie von einem Bekannten umbringen und ihr Kind entführen, somit durch Drohung mit einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 22. Oktober 1942 geborene Arbeiterin Dietlinde A des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach §§ 12, 206 Abs. 1 StGB. als Beteiligte und des Vergehens der Kuppelei nach § 213 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie im Herbst 1978 in Gerasdorf 1.) dadurch, daß sie Hüseyin B aufforderte, er solle sich zu ihrer am 14. Jänner 1965 geborenen Tochter Waltraud A ins Bett legen, dazu bestimmt zu haben, mit einer unmün... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. März 1954 geborene Schweißer Günther A des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB., des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB. und des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen lernte der Angeklagte Anfang September 1977 in Rankweil die zu dieser Zeit beschäftigungslose 17-jährige Helga B kennen, welche bereits im Sommer desselben Jahres für einen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Juli 1961 geborene Maurerlehrling Karl Heinz B, der am 5.Mai 1961 geborene Glaserlehrling Josef C und die am 24.März 1944 geborene Hausfrau Maria A des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, Maria A als Beteiligte nach § 12 StGB, schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs haben die Angeklagten B und C im Bezirk Deutschlandsberg vorsätzlich mit der am 23.Juni 1965 geborenen unm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 17.Juni 1946 geborene, zuletzt als Hilfsarbeiter tätig gewesene Rudolf A der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB (Punkt A/1. des Urteilssatzes), der Zuhälterei nach dem § 216 StGB (Punkt A/2.), der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB (Punkt A/3. und C/1.) und der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde als Beteiligter nach den §§ 12, 289 StGB (Punkt C/2.) schuldig erkannt und zu einer Fre... mehr lesen...
Norm: StGB §213StGB §214StGB §215
Rechtssatz: "Zuführen" bedeutet nach dem § 215 StGB ein Tätigwerden, welches darauf abzielt, das Opfer in dem Sinne durch gezielte Einflußnahme zur Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht zu veranlassen, daß dessen gesamte Lebensführung in jene einer Prostituierten umgewandelt wird. Entscheidungstexte 9 Os 183/76 Entscheidungstext OGH 08.03.1977 9 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §213StGB §214StGB §215
Rechtssatz: "Zuführen" bedeutet in den §§ 213, 214 StGB und 512 lit b StG die Herbeiführung einer persönlichen Annäherung zwischen den Partnern (dem Schutzobjekt und dem Dritten) zur Ausübung der Unzucht, wobei nur Vermittlerdienste völlig untergeordneter Art (zB Zustellen eines Liebesbriefes), oder eine ebensolche Gewährung bzw Schaffung der Gelegenheit zur Unzucht (zB bloße Überlassung eines Absteigequartiers... mehr lesen...
Norm: StGB §2 B2StGB §213
Rechtssatz: Ein bloßes Dulden oder Nichthindern seitens des Täters reicht auch unter dem Gesichtspunkt einer spezifisch rechtsgutsbezogenen Erfolgsabwendungspflicht (elterliche Erziehungspflichten, Ingerenzprinzip) zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 132 IV StG (nunmehr § 213 StGB) nicht hin. Entscheidungstexte 12 Os 50/72 Entscheidungstext OGH 22.06... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §12 BcStGB §206StGB §213StGB §286
Rechtssatz: 1.) Für die Frage, ob sich eine erwachsene Person durch bloße Nichthinderung des Beischlafes eines Mannes mit einem noch nicht vierzehnjährigen Mädchen des Verbrechens der Notzucht nach dem § 127 StG (nunmehr § 206 StGB) in der Erscheinungsform der Beihilfe (im Sinne des § 5 StG) schuldig macht, kommt es auf die besonderen Umstände des Falles an, insbesondere das Naheverhältnis d... mehr lesen...
Norm: RStGB §213G 31.07.1945. StGBl Nr 105 (Wiederherstellung des österreichischen Strafrechtes) §1
Rechtssatz: Zur Zeit der Aufhebung der §§ 134 - 138 StG stand neben den Bestimmungen der §§ 211 und 212 RStGB auch die Bestimmung des § 213 RStGB in Kraft (vgl gegenteilig hinsichtlich des § 213 RStGB die Entscheidung vom 30.09.1955, 5 Os 767/55). Entscheidungstexte 5 Os 529/53 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §2 B2StGB §213
Rechtssatz: Zum Tatbestand nach § 132 IV StG (nunmehr § 213 StGB) genügt ein bloßes Dulden und Nichthindern nicht, vielmehr ist eine positive Förderung fremder Unzucht notwendig. Entscheidungstexte 3 Os 305/50 Entscheidungstext OGH 11.12.1950 3 Os 305/50 Veröff: EvBl 1951/128 S 176 = SSt 21/102 12 Os 155/63 ... mehr lesen...