Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Franz S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1, Abs 2 StGB (1) und (insoweit § 29 StGB verletzend) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er in „Bregenz zu 2) in Feldkirch Bestandteile seines Vermögens verheimlicht und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt oder geschmälert, wobei er durch die Tat zu 1) einen 50.0... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 3 U 189/07d des Bezirksgerichts Kufstein liegt dem deutschen Staatsangehörigen Ernst H***** aufgrund des Antrags auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 11. April 2007, 75 BAZ 743/07h (ON 5 der U-Akten), das (am 12. Februar 2007 begangene) Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB zur Last. Infolge eines fehlgeschlagenen Ladungsversuchs zu der für den 17. September 2007 anberaumten Hauptverhandlung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Heinrich E***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B.), der Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 1 StGB (C.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (erg: Z 1) erster Fall StGB (D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (1./), der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (2./), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB idF BGBl 599/1988 (3./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (4./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Juli 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll, Dr. Lässig und Dr. T. Solé und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Puttinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Sally L***** wegen mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins,, 13 Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamts Salzburg-Land als Einzelunt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Alfred S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl 1989/242 (1.), des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (2.), des Vergehens der versuchten Blutschande nach §§ 15 Abs 1, 211 Abs 1 StGB (3.1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (4.) schuldig erka... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor dem StRÄG 2004 (IV) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (III) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (V) schuldig erkannt. Danach hat er in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A) sowie der Vergehen der pornographischen Darstellungen mit Unmündigen nach § 207a Abs 1 Z 1, Z 2, Abs 2 StGB (B), des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (C) und der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB sowie der Vergehen der Blutschand... mehr lesen...
Gründe: Walter W***** wurde (I) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Vergehen (II 1, 2) der teils vollendeten, teils versuchten Blutschande nach §§ 211 Abs 2, 15 StGB sowie des (III) Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Walter W***** wurde (römisch eins) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und der Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Gernot M***** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1994 und von Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1993 eine Abgabenverkürzung an E... mehr lesen...
Gründe: Karl Heinz M***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens "der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB in der dem Bundesgesetzblatt BGBl 1988/242 vorangehenden Fassung" - ersichtlich gemeint: BGBl 1989/242 - (1.), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (2.), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (3.), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB (4.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.November 1937 geborene Konrad V*** des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Blutschande nach dem § 211 Abs 2 StGB und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Jänner und im Februar 1989 in Wien 1. mit der am 5. September 1976 geborenen unmündigen Doris L*** den außerehelichen Beischlaf unternahm, 2. dadurch seine leib... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202StGB §211
Rechtssatz: Nötigung zum Beischlaf kann zwar mit dem Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB, nicht aber auch mit jenem nach § 211 Abs 2 StGB in echter Idealkonkurrenz zusammentreffen. Entscheidungstexte 14 Os 150/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 14 Os 150/87 Veröff: SSt 58/85 12 Os 13/01 ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202StGB §206StGB §211
Rechtssatz: Die Nötigung einer unmündigen, mit dem Täter in gerader Linie verwandten Person zum Beischlaf ist als in Tateinheit mit dem Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 (Abs 1) StGB und des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 (Abs 1) StGB begangenes Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 14 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hubert G*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der (im März 1979 an seiner am 9.Oktober 1973 geborenen Tochter Sonja G*** begangenen) Verbrechen (I.) der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und (II.) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie (III.) des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juni 1942 geborene Angeklagte Dieter K*** der Verbrechen (zu 1.) des teils vollendeten, teils versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 206 Abs. 1 und 15 StGB und (zu 2.) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen (zu 3.) der teils vollendeten, teils versuchten Blutschande nach §§ 211 "Abs. 1 und" Abs. 2 und 15 StGB, (zu 4.) des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB und (zu ... mehr lesen...
Norm: StGB §211
Rechtssatz: Beginn des Eindringens mit dem Glied in die Scheide (unvollständiges Eindringen) genügt zum vollendeten objektiven Tatbestand; nicht aber bloße äußere Berührung der Geschlechtsteile. Entscheidungstexte 10 Os 159/85 Entscheidungstext OGH 11.02.1986 10 Os 159/85 13 Os 21/92 Entscheidungstext OGH 15.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard A mehrerer in bezug auf (A) seine (nunmehr siebzehnjährige eheliche) Tochter Brigitte A (Fakten I., II., III. und V.) sowie (B) auf seine (nunmehr einundzwanzigjährige vormalige) Stieftochter Silvia B (Fakten IV., VI. und VII.) begangener strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Diesen Schuldsprüchen zufolge hat er (A) im Herbst 1975 die damals knapp zwälfjährige Brigitte A (I.) gefragt, ob sie mit ihm 'schlafen' wolle, und sie nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. September 1960 geborene (mithin zur Tatzeit noch jugendliche) beschäftigungslose Stefan A des Verbrechens des jeweils in Wien im Herbst 1977 zweimal an seiner am 14. Juni 1964 geborenen Schwester Renate A sowie im Jahre 1977 (einmal) an seiner am 1. März 1966 geborenen Schwester Manuela A unternommenen - Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB. und des - in Tateinheit damit begangenen - Vergehens der teils vollendeten, t... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Dezember 1943 geborene kaufmännische Angestellte Anton A wegen geschlechtlichen Mißbrauchs seiner am 31.Dezember 1963 geborenen (leiblichen) Tochter Susanne A 1.) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB.; 2.) des Verbrechens des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs. 1 StGB.; 3.) des Vergehens der (teils versuchten) Blutschande nach §§ 211 Abs. 2 und 15 StGB. und 4.)... mehr lesen...
Norm: StGB §211StGB §212
Rechtssatz: Tateinheit von § 211 Abs 1 StGB und § 212 StGB möglich; Abs 2 des § 211 StGB konsumiert hingegen § 212 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 63/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 12 Os 63/79 15 Os 66/93 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 66/93 Vgl auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1927 geborene Schuhmachergeselle Johann A auch im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB, des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig gesprochen. Ihm liegt zur Last, in Wien in der Zeit von Ende August 1966 (richtig: 1976) bis März 1977 zu wiederholten Malen 1.) seine am 22. ... mehr lesen...
Norm: dStGB §211dStGB §249
Rechtssatz: Tateinheit zwischen Mord und Raub auch nach dStGB möglich. Entscheidungstexte 9 Os 85/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 9 Os 85/77 Veröff: ZfRV 1978,64 (mit Anmerkung von Liebscher) = SSt 48/51 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:R... mehr lesen...
Norm: StGB §211
Rechtssatz: Zitierung der Abs 1 und 2 des § 211 StGB bei Verführung zum Beischlaf (und dessen Vollziehung). Entscheidungstexte 11 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 176/76 Veröff: SSt 48/8 12 Os 55/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 12 Os 55/78 Vgl aber; Beisatz: Zwei verschiedene Tatbest... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §211
Rechtssatz: Die Deliktsvollendung nach § 211 Abs 2 StGB verlangt vollzogenen Beischlaf (Vereinigung der Geschlechtsteile), nicht bloß unternommenen (bloßes Ansetzen zu einem solchen). Entscheidungstexte 11 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 176/76 Veröff: EvBl 1977/165 S 360 = SSt 48/8 9 Os 112/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §211StGB §212
Rechtssatz: Keine Idealkonkurrenz zwischen § 211 Abs 1 und 2 StGB einerseits und § 212 Abs 1 andererseits. (entgegen 10 Os 9/76 = EvBl 1976/241 S 521). Entscheidungstexte 11 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 176/76 Veröff: EvBl 1977/165 S 360 = SSt 48/8 13 Os 3/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...