Norm: StGB §20 Abs1StGB §20a Abs2StGB §142StGB §143
Rechtssatz: Durch die Ausfolgung einer räuberisch erlangten (§§ 142 f StGB) und sodann sichergestellten Sache an das Opfer (§ 114 Abs 2 zweiter Satz StPO) wird dessen Rückforderungsanspruch in
Betreff: des durch die Tat erlangten Vermögenswerts (§ 20 Abs 1 StGB) befriedigt, die Wirkung des Verfalls demnach iSd § 20a Abs 2 Z 3 StGB erreicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 29. November 2007, GZ 054 Hv 185/07f-44, wurde Nebojsa J***** unter anderem des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 27. August 2004 in Mailand zusammen mit dem abgesondert verfolgten Vladan M***** und anderen, noch nicht ausgeforschten Tätern mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Herbert S***** und Elisabeth W... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 10. März 2004, GZ 8 Hv 33/04y-45, wurde Klaus F***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 20 Abs 1 Z 1 StGB wurde die Bereicherung, nämlich der Erlös aus der Verwertung des Pkws der Marke BMW 725 TDS, Bj 1997, FIN: WBAGE 1040DH83749, abgeschöpft. Weiters wurde der Privatbeteiligten B***** G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Christoph A***** der teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, § 15 Abs 1 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB (A) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall SMG (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Linz den bestehenden Vorschriften zuwider Mit dem angefochten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unangefochten gebliebene Freisprüche enthält, wurden (soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz) Eduard L***** (richtig:) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, 28 Abs 4 Z 3 SMG (A I) und Milos R***** der Verbrechen (E I) nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG und (F) des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie in Li... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs2 Z1StGB §26StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Bei Bejahung der präventiven
Gründe: des § 20a Abs 2 Z 1 zweiter Halbsatz StGB kann ein durch die strafbare Handlung erlangter Vermögenvorteil auch dann abgeschöpft werden, wenn dieser 21.802 Euro nicht übersteigt. Hat das Erstgericht die - bis zu dieser Wertgrenze - erforderliche Prüfung der bezeichneten Präventionserfordernisse vollends unterlassen und somit rechtsirrig vom gesetz... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs2 Z1StGB §26StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Bei Bejahung der präventiven
Gründe: des § 20a Abs 2 Z 1 zweiter Halbsatz StGB kann ein durch die strafbare Handlung erlangter Vermögenvorteil auch dann abgeschöpft werden, wenn dieser 21.802 Euro nicht übersteigt. Hat das Erstgericht die - bis zu dieser Wertgrenze - erforderliche Prüfung der bezeichneten Präventionserfordernisse vollends unterlassen und somit rechtsirrig vom gesetz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem zufolge sofortigen allseitigen Rechtsmittelverzichtes in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 19. März 1997, GZ 15 Vr 120/97-23, wurde Karl L***** wegen des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG und des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG zu einer nach § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer eines Jahres verurteilt. "Gemäß dem § 13 Abs 2 SGG" wurde eine Wertersatzstrafe in der Höhe von... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §20a Abs2SGG §13StRÄG 1996 ArtVII
Rechtssatz: Dem Gesetzlichkeitsprinzip (§ 1 StGB) zufolge darf ab 1.März 1997 keine der im § 13 SGG vorgesehenen, durch Art VII des StRÄG 1996, BGBl 1996/762 aufgehobenen Unrechtsfolgen mehr verhängt werden. Die Verhängung einer Wertersatzstrafe am 19.März 1997 war daher aufzuheben, zumal keine Anhaltspunkte gegeben sind, daß die Abschöpfung der Bereicherung - die zum Teil die Funktion der Wer... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs2 Z1
Rechtssatz: Angesichts des hier aktuellen gewerbsmäßigen Suchtgifthandels mit extrem großen Mengen über einen langen Zeitraum sind jene besonderen
Gründe: gegeben, welche die Abschöpfung des Vermögensvorteiles ungeachtet des Umstandes, daß er dreihunderttausend Schilling nicht übersteigt, aus präventiver Sicht jedenfalls erfordern (§ 20 a Abs 2 Z 1 StGB nF). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel (§ 20 a Abs 2 Z 3StGB nF) liegen nicht vor, weil die behaupteten wirtschaftlichen Mißerfolge bei anderen verpönten Suchtgifttransaktionen nicht zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 12 Os 157/96 Entscheidungstext OGH 13.03.1997 12 Os 157/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs2 Z1
Rechtssatz: Angesichts des hier aktuellen gewerbsmäßigen Suchtgifthandels mit extrem großen Mengen über einen langen Zeitraum sind jene besonderen
Gründe: gegeben, welche die Abschöpfung des Vermögensvorteiles ungeachtet des Umstandes, daß er dreihunderttausend Schilling nicht übersteigt, aus präventiver Sicht jedenfalls erfordern (§ 20 a Abs 2 Z 1 StGB nF). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel (§ 20 a Abs 2 Z 3StGB nF) liegen nicht vor, weil die behaupteten wirtschaftlichen Mißerfolge bei anderen verpönten Suchtgifttransaktionen nicht zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 12 Os 157/96 Entscheidungstext OGH 13.03.1997 12 Os 157/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs1StGB §20a Abs2 Z3StPO §369
Rechtssatz: Soweit noch keine Verurteilung zum Schadenersatz durch ein Zivilgericht erfolgt ist, genügt es für den Ausschluss der Abschöpfung, dass die Verurteilung durch das Strafgericht im Adhäsionsverfahren, somit im Strafurteil erfolgt. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 149/92 Veröff: EvBl 1993... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs1StGB §20a Abs2 Z3StPO §369
Rechtssatz: Soweit noch keine Verurteilung zum Schadenersatz durch ein Zivilgericht erfolgt ist, genügt es für den Ausschluss der Abschöpfung, dass die Verurteilung durch das Strafgericht im Adhäsionsverfahren, somit im Strafurteil erfolgt. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 149/92 Veröff: EvBl 1993... mehr lesen...