Norm
StGB §20a Abs1Rechtssatz
Soweit noch keine Verurteilung zum Schadenersatz durch ein Zivilgericht erfolgt ist, genügt es für den Ausschluss der Abschöpfung, dass die Verurteilung durch das Strafgericht im Adhäsionsverfahren, somit im Strafurteil erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090556Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022