RS OGH 1997/3/13 12Os157/96

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Veröffentlicht am 13.03.1997
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Norm

StGB §20a Abs2 Z1

Rechtssatz

Angesichts des hier aktuellen gewerbsmäßigen Suchtgifthandels mit extrem großen Mengen über einen langen Zeitraum sind jene besonderen Gründe gegeben, welche die Abschöpfung des Vermögensvorteiles ungeachtet des Umstandes, daß er dreihunderttausend Schilling nicht übersteigt, aus präventiver Sicht jedenfalls erfordern (§ 20 a Abs 2 Z 1 StGB nF).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107026

Dokumentnummer

JJR_19970313_OGH0002_0120OS00157_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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