Norm: StGB §205
Rechtssatz: Zurechnungsunfähigkeit des Tatopfers ist keine Voraussetzung für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 10/21h Entscheidungstext OGH 23.03.2021 14 Os 10/21h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133581 Im RIS seit 18.05.2021 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Celal I***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen „jeweils“ nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (1./a./ und b./) sowie des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach hat er außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen, und zwar 1) zwischen Anfang 2003 und Dezember 2005 in B***** an ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Afrim B***** der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (I), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (II), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (III) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (IV) schuldig erkannt. Danach hat er „am 20. Mai 2008 in G***** an der am 23.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl W***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I./A./), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (I./B./) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 idF BGBl 1989/242 (I./C./), des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (II./), des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter P***** von der Anklage freigesprochen (§ 259 Z 3 StPO), er habe I/ zwischen Ende 1997 und Juni 1998 in F***** eine unmündige Person, nämlich die am 17. März 1992 geborene Bianca P*****, „auf andere Weise als durch Beischlaf mehrfach zur Unzucht missbraucht“, indem er sie am Vaginalbereich abgriff und sie veranlasste, mit ihrer Hand seinen Penis zu umfassen, wobei die Taten eine schwere Körperverletzung zur Folge hatten, nämlich eine p... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Franz G***** einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs (zu ergänzen:) von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach (zu ergänzen: ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (A) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (B) und wegen Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er „in Wien und Mönichkirchen A. in der Zeit zwischen 1995 bis 30. September 1998 eine unmündige Person auf andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl B***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (A.1), des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (A.2) und mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (B.) schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach dem ersten Strafsatz des § 207 Abs 3 StGB zu einer zwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I), mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II) sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufg... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §202StGB §205StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach §§ 201 Abs 1, 202 Abs 1, 205 Abs 1, 206 Abs 1 oder 2 oder 207 Abs 1 oder 2 StGB für eine der Folgen nach §§ 201 Abs 2, 202 Abs 2, 205 Abs 2, 206 Abs 3 oder 207 Abs 3 StGB ursächlich geworden, darf die Erfolgsqualifikation nur bei einer dieser Taten angelastet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kenan T***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB aF (1) und der versuchten Schändung nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB aF (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kenan T***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB aF (1) und der versuchten Schändung nach Paragraphen 15,, 205 Absatz eins, StGB aF (2) schuldig erkannt. Demnach hat er am 28. Juni 200... mehr lesen...
Norm: StGB §205
Rechtssatz: Der Tatbestand der Schändung nach § 205 StGB kommt nur zur Anwendung, wenn das Opfer im Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr überschritten hat, weil § 205 StGB bei Unmündigen vom Verbrechen nach § 207 StGB verdrängt wird. Entscheidungstexte 15 Os 178/00 Entscheidungstext OGH 25.01.2001 15 Os 178/00 11 Os 126/19t ... mehr lesen...
Norm: StGB §205
Rechtssatz: Sowohl eine schlafende als auch eine im Erwachen begriffene Person kann sich in einem Zustand befinden, der sie zum Widerstand unfähig macht, sodass sie als Deliktsobjekt und Opfer der Schändung in Betracht kommt. Entscheidungstexte 11 Os 78/96 Entscheidungstext OGH 06.08.1996 11 Os 78/96 14 Os 141/96 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Juni 1973 geborene Jugendliche Slavko T*** wurde der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 1 StGB und des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien A/ am 20.Februar 1989 außer den Fällen des § 201 StGB eine Person, nämlich die am 17.Februar 1976 geborene Sandra S***, mit Gewalt, indem er sich auf sie setzte und er selbst sowie mehrere unbekannte Personen sie an Armen und Beinen gegen den Erdboden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1965 geborene Kraftfahrer Hans Walter A*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (aF) und § 15 StGB (1 a und b) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.Dezember 1988 in Graz und Kalsdorf 1. außer dem Fall der Notzucht eine Person weiblichen Geschlechtes teils durch Gewalt, teils durch gefährlic... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.Februar 1967 geborene Buchbinder Wolfgang L*** wurde des Verbrechens der versuchten Notzucht nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB. (A) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4, erster Fall, StGB. (B) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wels (A) versucht, Personen weiblichen Geschlechts mit Gewalt gegen ihre Person oder durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben widerstandsunfähig zu machen und in diesem Zust... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.August 1956 geborene Walter B*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 11.September 1986 in Wien die zur Tatzeit 18-jährige Martina K*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem er sie in ein Gestrüpp zerrte, sie dort zu Boden riß und mehrmals würgte, widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S*** I. des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB, II. des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und III. des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig gesprochen. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichts zu Punkt I des Schuldspruches stellte der Angeklagte am 29. November 1985 seine Subuntermieterin Gertrud G*** zur Rede, weil si... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.April 1945 geborene Manfred E*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er (laut Urteilsspruch, S. 120) am 9.Dezember 1985 in Groß-Veitsch Ingrid G*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem er sie in einem Personenkraftwagen festhielt und auf die Dauer von mehr als zwei Stunden körperlich bedrängte, "widerstandsunfähig" machte und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf nöti... mehr lesen...
Gründe: Der am 9. Juli 1947 geborene Roman S*** wurde des Verbrechens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4. Juni 1985 in Linz Christine R*** mit Gewalt, und zwar dadurch, daß er sie, nachdem er von einem Versuch, sie durch Würgen, Niederwerfen aufs Bett und durch Packen an der Schulter sowie durch Auseinanderzwängen der Beine zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen, freiwillig zurückgetreten war, unter Ausnützung der eben begangenen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Oktober 1955 geborene Stabswachtmeister des Bundesheeres Karl Z*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Juni 1985 in Lichtenwßrth Birgit G*** mit Gewalt gegen ihre Person, nämlich dadurch, daß er sie zu Boden stieß, ihr den Mund zuhielt, sie anschließend ca. 40 Meter in ein Getreidefeld schob, dort zu Boden warf und ihr die Ober- und Unterhose bis zu den Unterschenkeln herunterzog, wid... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juni 1965 geborene Einzelhandelskaufmann Karl A und der am 15. Dezember 1956 geborene Bankangestellte Hermann B wurden des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 10.Juni 1984 in Winkl (Gemeinde St. Jakob im Rosental) im einverständlichen Zusammenwirken Barbara C mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie sie in einem Personenkraftwagen festhielten, ihr die Kleider vom Leib rissen, sie an den Armen festhielten und sich auf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 17.Mai 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Namik A der Verbrechen der Notzucht nach § 125 StG. (Punkt A I des Urteilssatzes), der öffentlichen Gewalttätigkeit durch unbefugte Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen nach § 93 StG. (Punkt A II), durch Erpressung nach § 98 lit. b StG. (Punkt A III) und durch gefährliche Drohung nach § 99 StG. (Punkt A IV), ferner des Diebstahls nach §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 29-jährige, zuletzt beschäftigungslose Gottfried Constantin A der Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruchs) und der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB (Punkt 3 des Urteilsspruchs) sowie der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Punkt 2 des Urteilsspruchs) und der teils vollendeten, teils versuchten gefährlichen Droh... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §205
Rechtssatz: Notzucht setzt voraus, daß der Vorsatz des Täters bereits bei der Herbeiführung der Widerstandsunfähigkeit - zumindest partiell - auf den geschlechtlichen Mißbrauch gerichtet sein muß. Bewirkt der Täter jedoch diesen Zustand aus anderen Gründen und faßt er erst nachträglich den Entschluß, an dem bereits widerstandsunfähigen Opfer den außerehelichen Beischlaf zu vollziehen, so fällt ihm das Verbrechen der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. Mai 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslose Josef A (zu I) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und (zu II) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 13. Juli 1982 I.) in einem Wald bei St. Michael ob der Gurk, Gemeinde Poggersdorf, Brigitte B mit Gewalt gegen ihre Person, indem er gegen sie ein Messer richtete und sie dadurch veranlaßte, mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19.April 1960 geborene Autoverkäufer Karl A, der am 18.Mai 1961 geborene Maschinenschlosser Willibald Ernst B, der am 17.Oktober 1959 geborene Bürokaufmann Peter C und der am 25.September 1962 geborene Gas- und Wasserleitungsinstallateur Siegfried D des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1 und 15 StGB (Punkt I 1 des Urteilssatzes), der Angeklagte Willibald Ernst B außerdem des Verbrechens (r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.August 1952 geborene Tennislehrer Josef A des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB (Punkt I 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs 1 StGB (Punkt I 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Vom Anklagevorwurf des Verbrechens der versuchten Notzucht nach den §§ 15, 201 Abs 1 StGB wurde er - unangefochten - gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Gegen dieses Urte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Juni 1955 geborene Maschinenschlosser Wolfgang A des Verbrechens der Schändung nach § 205 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Herbst 1978 in Jakling Hermine B, somit eine Person weiblichen Geschlechtes, die wegen Schwachsinns unfähig war, die Bedeutung des Vorganges einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht zu haben. Der vom Angeklagten gegen diesen Schuldspruch erho... mehr lesen...