Norm: StGB §181StGB §180 Abs1 Z1StGB §180 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wer als Vertreter eines Unternehmens für die Übernahme von (Test-)Benzin zuständig ist und auch als solcher gegenüber dem anliefernden Tankfahrzeuglenker auftritt, wobei er aufgrund zahlreicher vorheriger Tankvorgänge und seiner Kenntnis der Beschaffenheit des Einfüllstutzens des Tankes weiß, daß am Schachtdeckel manipuliert werden muß, um den Abfüllschlauch am Abfüllstutzen durch An... mehr lesen...
Gründe: Zwischen dem 10.Juli 1986, 12,30 Uhr, und dem 11.Juli 1986, 15,00 Uhr, kam es beim Betrieb der Gipsschwefelsäureanlage (sogenannten Krebsanlage) der C***** AG zum Ausstoß von Schwefeldioxid, dessen Menge ein Mehrfaches, zum Teil ein Vielfaches des mit dem Bescheid des Bürgermeisters der Stadt L***** als Gewerbebehörde erster Instanz vom 25.November 1957, GZ 671/R-O (in der Fassung des Bescheides des Landeshauptmannes von ***** vom 24.März 1961, Ge 1102/6/1961, und des Bundes... mehr lesen...
Norm: StGB nF §180 Abs1 Z1StGB nF §181
Rechtssatz: Unter der weiteren Bedingung der Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen gilt das Deliktserfordernis einer - als solche unrechtsbegründenden - potentiellen (im weiteren Sinn abstrakten) Gefährdung für Leib oder Leben auch für den Umweltstraftatbestand der §§ 180 Abs 1 Z 1, 181 StGB idF StRÄG 1987. Entscheidungstexte 11 Os 61/91 ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §180 Abs1StGB §180 Abs1 Z1StGB aF §181StGB nF §181
Rechtssatz: In konsequenter Auslegung des einheitlichen potentiellen Gefahrenbegriffes ist in Ansehung der Gesundheitsgefährdung keine qualifizierte statistische Wahrscheinlichkeitsanalyse zu verlangen: Die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit reicht zur Tatbestandsverwirklichung aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §181StGB aF §181 Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Schadstoffemission gesundheitsgefährdend ist, sind konstante Faktoren wie die Lage einer Anlage, die Höhe eines Schornsteins und die Entfernung zu Wohngebieten zu berücksichtigen, nicht aber variable wie die konkreten Wetterverhältnisse oder die Tatsache, daß sich zur Tatzeit keine Risikopersonen im Immissionsbereich aufgehalten haben. OLG Linz vom 20.04.1989,... mehr lesen...
Norm: StGB nF §180 Abs1 Z1StGB §180 Abs2StGB aF §181StGB nF §181
Rechtssatz: Zum Begriff der potentiellen Gefährdung: Auch für die Gefährdungsdelikte der §§ 180 Abs 2, 181 StGB aF genügte eine Handlung oder Unterlassung, die bei abstrakter Betrachtung die - ernstliche und nicht völlig lebensfremde - Möglichkeit eines schädlichen Erfolges eröffnete. Der anzuwendende Gefahrenbegriff erforderte die Prüfung mehrerer Komponenten, die - begriffslogis... mehr lesen...
Norm: StGB aF §180 Abs1StGB §180 Abs1 Z1StGB aF §181StGB nF §181
Rechtssatz: Zur subjektiven Sorgfaltswidrigkeit von Mitarbeitern der chemischen Industrie bei gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung durch übermäßigen, weit über dem bescheidmäßig zulässigen Maximalemissionswert liegenden Schadstoffausstoß. Entscheidungstexte 11 Os 61/91 Entscheidungstext OGH 25.06.1991 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §180 Abs2StGB §181
Rechtssatz: § 180 Abs 2 aF StGB gehört zu den sogenannten potentiellen oder abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikten. Das Wesen dieser Delikte besteht darin, daß nur die typische Eignung eines Verhaltens zur Herbeiführung einer konkreten Gefahr im Einzelfall festgestellt werden muß, nicht aber deren tatsächliche Herbeiführung. OLG Linz vom 20.04.1989, 8 Bs 275/89; Veröff: JBl 1990,463 (Kienapfel) ... mehr lesen...