Norm
StGB §181Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Schadstoffemission gesundheitsgefährdend ist, sind konstante Faktoren wie die Lage einer Anlage, die Höhe eines Schornsteins und die Entfernung zu Wohngebieten zu berücksichtigen, nicht aber variable wie die konkreten Wetterverhältnisse oder die Tatsache, daß sich zur Tatzeit keine Risikopersonen im Immissionsbereich aufgehalten haben.
OLG Linz vom 20.04.1989, 8 Bs 275/89; Veröff: JBl 1990,463 (Kienapfel)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094948Dokumentnummer
JJR_19910625_OGH0002_0110OS00061_9100000_007