Norm
StGB nF §180 Abs1 Z1Rechtssatz
Unter der weiteren Bedingung der Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen gilt das Deliktserfordernis einer - als solche unrechtsbegründenden - potentiellen (im weiteren Sinn abstrakten) Gefährdung für Leib oder Leben auch für den Umweltstraftatbestand der §§ 180 Abs 1 Z 1, 181 StGB idF StRÄG 1987.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094855Dokumentnummer
JJR_19910625_OGH0002_0110OS00061_9100000_003