Norm
StGB aF §180 Abs1Rechtssatz
In konsequenter Auslegung des einheitlichen potentiellen Gefahrenbegriffes ist in Ansehung der Gesundheitsgefährdung keine qualifizierte statistische Wahrscheinlichkeitsanalyse zu verlangen:
Die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit reicht zur Tatbestandsverwirklichung aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094847Dokumentnummer
JJR_19910625_OGH0002_0110OS00061_9100000_002