Norm
StGB aF §180 Abs2Rechtssatz
§ 180 Abs 2 aF StGB gehört zu den sogenannten potentiellen oder abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikten. Das Wesen dieser Delikte besteht darin, daß nur die typische Eignung eines Verhaltens zur Herbeiführung einer konkreten Gefahr im Einzelfall festgestellt werden muß, nicht aber deren tatsächliche Herbeiführung.
OLG Linz vom 20.04.1989, 8 Bs 275/89; Veröff: JBl 1990,463 (Kienapfel)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094941Dokumentnummer
JJR_19910625_OGH0002_0110OS00061_9100000_005