Norm: StGB §177 StGB §89 StGB § 177 heute StGB § 177 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 177 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 89 heute ... mehr lesen...
Norm: StGB §177 StGB §88 Abs3 StGB § 177 heute StGB § 177 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 177 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 88 heute ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §81 Z1 CStGB §177
Rechtssatz: Die Tatbestände der fahrlässigen Gemeingefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81 Z 1 StGB) können nicht echt konkurrieren; diese Tatbestände schließen einander aus. Entscheidungstexte 12 Os 17/97 Entscheidungstext OGH 13.02.1997 12 Os 17/97 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in einem Vermerk gemäß den §§ 458 Abs. 2, 488 Z 7 StPO (aF) beurkundeten, in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 6.August 1987, GZ 10 a E Vr 579/87-13, wurde der am 15.August 1967 geborene Kraftfahrer der Post- und Telegraphendirektion Linz Markus Mario E*** des Vergehens der fahrlässigen Gemeingefährdung nach dem § 177 Abs. 1 StGB und des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4 (gemeint: erster Fall) StGB schul... mehr lesen...
Norm: StGB §88 CStGB §177
Rechtssatz: § 88 Abs 1 und 4, erster Fall, und § 177 Abs 1 StGB können nicht eintätig zusammentreffen. Entscheidungstexte 11 Os 27/88 Entscheidungstext OGH 22.03.1988 11 Os 27/88 Veröff: EvBl 1988/126 S 601 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0092724 Doku... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22-jährige Emmerich A des Verbrechens der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel nach § 173 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 15. Oktober 1979 in Dörfla einen Sprengstoff als Sprengmittel zur Explosion brachte und dadurch eine Gefahr für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführte, indem er eine Sprengladung von 6 Gelatine-Donarit I Patronen in Form einer geballten Ladung, versehen mit einer brennenden Leitfeuerzündung, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1938 geborene Autobusunternehmer Walter A des Verbrechens (richtig: Vergehens) der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.September 1978 in Salla als Lenker des mit 39 Personen besetzten Autobusses, Setra, Type 100 S, Kennzeichen St 445.900, dadurch, daß er für die Talfahrt auf der Gaberl-Bundesstraße (B 77) im Bereich des Straßenkilometers 8.460 (durchschnittliches ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §177
Rechtssatz: § 81 Z 1 StGB stellt auf konkrete Individualgefährdungen in Fällen extrem hoher Unfallwahrscheinlichkeit ab, in denen die Tötung eines oder einiger weniger Menschen zu befürchten ist, während § 177 StGB jene Fälle erfaßt, in denen die extrem hohe Unfallwahrscheinlichkeit zu einer Gemeingefahr führt, sohin zu einer (konkreten) Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §177
Rechtssatz: Wenngleich extrem unfallträchtige Situationen im Straßenverkehr in der Regel eher der Bestimmung des § 81 Z 1 StGB als jener des § 177 StGB unterfallen werden, so können doch andererseits auch in diesem (Straßenverkehrsbereich) Bereich gemeingefährliche Verhaltensweisen in der Bedeutung der letztgenannten Strafnorm vorkommen. Hat der Täter durch sein sorgfaltswidriges Verhalten eine verschärfte Gefahren... mehr lesen...
Norm: StGB §169StGB §177
Rechtssatz: "Gefahr für das Eigentum eines Dritten in großem Ausmaß verlangt eine drohende Schädigung im Mindestausmaß von ca einhunderttausend Schilling. Entscheidungstexte 10 Os 5/79 Entscheidungstext OGH 04.04.1979 10 Os 5/79 10 Os 124/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 10 Os 124/79 Vgl aber; Beisatz... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §177
Rechtssatz: Fährt ein Mopedlenker unter doppelter Vorrangverletzung (Vorrangtafel und von rechts kommender Kleinbus) auf einem Feldweg kommend in eine Bundesstraße ein, ohne vorher entsprechende Sicht auf das von rechts kommende Straßenstück und somit auch auf den sich der Kreuzung von dort nähernden Kleinbus zu haben, und kollidiert er dort mit diesem Kleinbus, wodurch der Lenker desselben getötet wird, so hat er ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 CStGB §177
Rechtssatz: Die in der Überschrift des § 81 StGB gebrauchten verba legalia "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" beinhalten nur eine Sammelbezeichnung für die sodann beschriebenen, jedoch unterschiedlichen und durchaus eigenständigen Deliktsfälle der Z 1 und Z 2. Entscheidungstexte 11 Os 112/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 11 Os 112/75 Veröf... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A5StGB §177
Rechtssatz: Der erste Deliktsfall des § 81 Z 1 StGB entspricht im Hinblick auf die in § 177 StGB enthaltene generelle Strafnorm gegen die fahrlässige Herbeiführung einer Gemeingefahr inhaltlich nicht uneingeschränkt dem bisherigen Tatbild des § 337 lit a StG. Entscheidungstexte 11 Os 112/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 11 Os 112/75 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §177
Rechtssatz: Gemeingefahr bedeutet Gefahr für die Allgemeinheit und geht über die Gefährdung eines größeren Personenkreises hinaus. Entscheidungstexte 13 Os 56/74 Entscheidungstext OGH 05.07.1974 13 Os 56/74 Veröff: RZ 1974/101 S 176 11 Os 112/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 11 Os 112/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §177
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse im Sinne des § 337 lit a StG liegen vor, wenn über die mit einem den Verkehrsvorschriften nicht entsprechenden Verhalten normalerweise verbundene Gefahr hinaus eine quantitativ und qualitativ erhöhte Gefahrensituation für einen im vorhinein nicht bestimmbaren Personenkreis nach Art einer Gemeingefahr entsteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §177
Rechtssatz: Maßgeblich dafür, ob die Möglichkeit einer besonders großen oder einer Gemeingefahr besteht, wird regelmäßig sein, a) ob sich zur Unfallzeit im Unfallbereich oder in dessen Nähe tatsächlich eine größere Personenzahl befand, oder - wenn dies nicht zutrifft - b) welche Verkehrsbedeutung und Verkehrsfrequenz die Unfallstelle und ihre nähere und ferner Umgebung hat und c) ob etwa mit einer raschen Änd... mehr lesen...