Norm
StGB §169Rechtssatz
"Gefahr für das Eigentum eines Dritten in großem Ausmaß verlangt eine drohende Schädigung im Mindestausmaß von ca einhunderttausend Schilling.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094935Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018