Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Gerhard H***** der Verbrechen der versuchten Brandstiftung als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 169 Abs 2 StGB (1) und des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Gerhard H***** der Verbrechen der versuchten Brandstiftung als Beteiligter nach Paragraphen 12, zweiter Fall, 15, 169 Absatz 2, StGB (1) und des versuchten schweren Betruges nach Parag... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.Dezember 1954 geborene Gastwirt Karl P*** wurde des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs. 2 StGB (1) und des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 30. August 1988 in Ried im Innkreis versucht, (1) durch Anzünden eines im Dachbodenraum seines Hauses Dr. Franz-Berger-Straße Nr. 5 neben einem Benzinkanister abgestellten Kartons eine Feuersbrunst zu verursachen und d... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §169 Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Deliktsvollendung tritt die Frage, ob das Feuer bereits Eigentum in großem Umfang erfaßt hat, bedeutungsmäßig in den Hintergrund, ausschlaggebend ist vielmehr die räumliche Ausdehnung des Schadenfeuers und seine Unbeherrschbarkeit durch bloß gewöhnliche Mittel der Brandbekämpfung. Entscheidungstexte 12 Os 117/89 Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Dezember 1948 geborene Johannes Josef S*** des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs. 1 StGB (I) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 16.März 1989 dadurch, daß er eine Fensterscheibe des Gasthauses "Häuserl am Spitz" des Ferdinand S*** einschlug und mit Heizöl getränktes Papier in das Innere des Gasthauses warf sowie einen V... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs2
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 169 Abs 2 StGB ist die Herbeiführung einer Gemeingefahr (im Sinn des § 176 StGB) nicht erforderlich; es genügt, daß diese Gefahr den anderen (der in die Tat eingewilligt hat) oder (auch nur) einen (unbeteiligten) Dritten betrifft. Entscheidungstexte 9 Os 143/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 9 Os 143/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 49-jährige Udo K*** (1.) des Verbrechens der Brandstiftung als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 169 Abs. 2 StGB, (2.) des Vergehens des Versicherungsmißbrauches nach § 151 Abs. 1 Z 1 StGB, (3.) des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB, (4.) des Vergehens der versuchten Urkundenfälschung als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 15, 223 Abs. 1 StGB und (5.) des Vergehens der Verlet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmuth A (im Sinn der in der Hauptverhandlung vom 19.Februar 1985 modifizierten Anklage !S 203 ) des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 Abs. 1 StGB (§ 169 Abs. 2 StGB) schuldig erkannt, weil er am 30.September 1982 in Gerasdorf dadurch, daß er beim Schweißen (im Freien) die gebotene Vorsicht unterließ, indem er glühende 'Elektrodenstummel' (mit einer Elektrodenzange) zur Seite schleuderte, wobei einz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben angeführten Urteil wurden die Landwirte Maria A und Karl A des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 2 StGB sowie des Vergehens des versuchten Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer jeweils unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses von beiden Angeklagten unbekämpft gebliebene Urteil richtet sich (nach Zurückziehung der angemeldeten Nichtigkeitsbe... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs2
Rechtssatz: § 169 Abs 2 StGB setzt voraus, daß sich der (zumindest bedingte) Vorsatz des Täters auf sämtliche Tatbildmerkmale, also sowohl auf die Verursachung einer Feuersbrunst, als auch auf die Herbeiführung einer Gefahr für Leib oder Leben des (Miteigentümers) Eigentümers oder eines Dritten oder für das Eigentum eines Dritten im großen Ausmaß bezieht. Fehlt eine dieser Vorsatzkomponenten, so kommt allenfalls das Vergeh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 61-jährige Kaufmann und Berufsschullehrer i.R. Ing. Josef A der Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs. 2 StGB und des versuchten schweren Betruges nach § 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz 1./ am 21. August 1982 vorsätzlich an einer eigenen Sache, nämlich am Dachboden seines Hauses Karlauplatz Nr. 7, durch eine elektrisch gesteuerte Zündanlage eine Feuersbrunst verursacht und dadurch sowohl eine Gefa... mehr lesen...
Norm: StGB §146 FStGB §169 Abs2StGB §151
Rechtssatz: Echte Konkurrenz von Brandstiftung nach § 169 Abs 2 StGB und (zumindest versuchtem Versicherungsbetrug) Betrug oder Versicherungsmißbrauch. Entscheidungstexte 12 Os 9/84 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 12 Os 9/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. Jänner 1941 geborene Stollenarbeiter Christian A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruches), des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs 1 StGB (Punkt 2 des Urteilsspruches), des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB (Punkt 3 des Urteilsspruches) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (Punkt 4 des Urt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang der am 10. Dezember 1951 geborene Gebrauchtwagenhändler Josef A und der am 30. August 1955 geborene, zuletzt beschäftigungslose Edmar B des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs. 1 StGB., der Erstgenannte als Beteiligter gemäß § 12 StGB., schuldig erkannt, weil in Traun 1) Edmar B nachts zum 11.Jänner 1978 an der Sache eines anderen mit dessen Einwilligung, nämlich an den Betri... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs2
Rechtssatz: § 169 Abs 2 StGB verlangt eine Gefahr für das fremde Eigentum, nicht schon einen tatsächlichen Schaden daran. Entscheidungstexte 10 Os 145/79 Entscheidungstext OGH 24.10.1979 10 Os 145/79 12 Os 9/84 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 12 Os 9/84 Beisatz: Konkrete Individualgefährdun... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs2
Rechtssatz: Die Gefahr für das Eigentum eines Dritten im großen Ausmaß ist objektiv zu beurteilen und verlangt eine Beeinträchtigung von sehr erheblichen Ausmaß. Entscheidungstexte 10 Os 145/79 Entscheidungstext OGH 24.10.1979 10 Os 145/79 11 Os 60/03 Entscheidungstext OGH 27.05.2003 11 Os 60/03 ... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs2
Rechtssatz: Die mit der Feuersbrunst an eigener Sache verbundene Gefahr im Sinne des § 169 Abs 2 StGB zweiter Halbsatz muß vom Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB) umfaßt sein. Entscheidungstexte 10 Os 5/79 Entscheidungstext OGH 04.04.1979 10 Os 5/79 12 Os 172/84 Entscheidungstext OGH 24.01.1985 12 Os 172/8... mehr lesen...